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Eingangsformel - Verordnung zur Einführung von Vordrucken für das arbeitsgerichtliche Mahnverfahren (AGMahnVordrV k.a.Abk.)

Eingangsformel



Auf Grund des durch Artikel 3 Nr. 2 der Vereinfachungsnovelle vom 3. Dezember 1976 (BGBl. I S. 3281) eingefügten § 46a Abs. 7 des Arbeitsgerichtsgesetzes wird mit Zustimmung des Bundesrates verordnet:

 
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