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Zitierungen von § 1a Verordnung zur Einführung von Vordrucken für das arbeitsgerichtliche Mahnverfahren

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1a AGMahnVordrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AGMahnVordrV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Dritte Verordnung zur Änderung von Vordrucken für das arbeitsgerichtliche Mahnverfahren (3. AGMahnVordrVÄndV)
V. v. 25.05.2022 BGBl. I S. 823
Artikel 1 3. AGMahnVordrVÄndV Änderung der Verordnung zur Einführung von Vordrucken für das arbeitsgerichtliche Mahnverfahren
... Nummer 1 wird aufgehoben. b) Die Angabe „2." wird gestrichen. 2. § 1a wird wie folgt geändert: a) Absatz 4 wird aufgehoben. b) Die ... b) Die bisherigen Absätze 5 und 6 werden die Absätze 4 und 5. 3. Nach § 1a werden die folgenden §§ 2 bis 5 eingefügt: „§ 2 Elektronisch ...

Gesetz zur Neuregelung des Rechtsberatungsrechts
G. v. 12.12.2007 BGBl. I S. 2840; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 12.06.2008 BGBl. I S. 1000
Artikel 19 RBerNG Änderungen sonstigen Bundesrechts (vom 17.06.2008)
... 2007 (BGBl. I S. 358) geändert worden ist, wird aufgehoben. (4) In § 1a Abs. 1 Satz 1 der Verordnung zur Einführung von Vordrucken für das arbeitsgerichtliche ...

Zweite Verordnung zur Änderung von Vordrucken für das arbeitsgerichtliche Mahnverfahren (2. AGMahnVordrVÄndV)
V. v. 30.09.2014 BGBl. I S. 1566
Artikel 1 2. AGMahnVordrVÄndV Änderung der Verordnung zur Einführung von Vordrucken für das arbeitsgerichtliche Mahnverfahren
... (BGBl. I S. 2355) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 1a wird wie folgt gefasst: „§ 1a Beschriftung mittels Schreibprogramm  ... wie folgt geändert: 1. § 1a wird wie folgt gefasst: „§ 1a Beschriftung mittels Schreibprogramm (1) Der in Anlage 1 bestimmte Vordruck kann in ...