Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 24.04.2006 aufgehoben

§ 3 - Sechste Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Anzeigen bei Arbeitskämpfen) (6. AVAVGDV k.a.Abk.)

V. v. 22.04.1959 BGBl. I S. 233; aufgehoben durch Artikel 43 G. v. 19.04.2006 BGBl. I S. 894
Geltung ab 01.01.1964; FNA: 810-1-6 Arbeitsförderung

§ 3



Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetzblatt I S. 1) in Verbindung mit Artikel X § 9 Abs. 2 des Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung vom 23. Dezember 1956 (Bundesgesetzblatt I S. 1018) auch im Land Berlin.



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