interne Verweise§ 16 VerkStatG Erhebungsbereich (vom 19.08.2023) ... im Jahr befördert haben, sowie allen Unternehmen mit gewerblichem Schienennahverkehr nach § 17 Abs. 1 , 2. höchstens 2.500 Unternehmen, die weniger als 250.000 Fahrgäste im Jahr ... 2.500 Unternehmen, die weniger als 250.000 Fahrgäste im Jahr befördert haben, nach § 17 Abs. 2 , 3. allen Unternehmen nach § 17 Abs. 3. Ausgenommen von der ... im Jahr befördert haben, nach § 17 Abs. 2, 3. allen Unternehmen nach § 17 Abs. 3 . Ausgenommen von der Erhebung sind Unternehmen, die ausschließlich ... die ausschließlich Omnibusverkehr betreiben und die nach einer Erhebung gemäß § 17 Absatz 3 neugegründet werden, wird das Erreichen der Schwellenwerte gemäß Satz 1 Nummer 1 ...
§ 23 VerkStatG Berichtszeitraum ... mit Ausnahme der Erhebung nach § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 in Verbindung mit § 17 Abs. 3, die erstmals für das Jahr 2004 durchgeführt ...
§ 26 VerkStatG Auskunftspflicht (vom 19.08.2023) ... 1 besteht hinsichtlich der Erhebungs- und Hilfsmerkmale nach den §§ 3, 4, 7, 8, 12, 13, 17 bis 22 und 25 Auskunftspflicht. Die Angaben zu § 25 Nr. 1 sind freiwillig. ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Änderung des Verkehrsstatistikgesetzes und des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes sowie des Gesetzes zur Überarbeitung des Sanktionenrechts - Ersatzfreiheitsstrafe, Strafzumessung, Auflagen und Weisungen sowie Unterbringung in einer Entziehungsanstalt
G. v. 16.08.2023 BGBl. 2023 I Nr. 218
Artikel 1 VerkStatGuaÄndG Änderung des Verkehrsstatistikgesetzes ... die ausschließlich Omnibusverkehr betreiben und die nach einer Erhebung gemäß § 17 Absatz 3 neugegründet werden, wird das Erreichen der Schwellenwerte gemäß Satz 1 Nummer 1 ... d) Der bisherige Absatz 5 wird Absatz 6. 4. § 17 Absatz 1 Nummer 2 wird wie folgt geändert: a) In Buchstabe b werden die Wörter „und im ...
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