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Änderung § 19a SVRV vom 23.07.2009

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§ 19a SVRV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 23.07.2009 geltenden Fassung
§ 19a SVRV n.F. (neue Fassung)
in der am 23.07.2009 geltenden Fassung
durch Artikel 1 V. v. 17.07.2009 BGBl. I S. 2046
 (keine frühere Fassung vorhanden)

(Text alte Fassung) nächste Änderung

§ 19a (neu)


(Text neue Fassung)

§ 19a Durchführung von Aufgaben durch den Spitzenverband der landwirtschaftlichen Sozialversicherung


vorherige Änderung

 


Die Bediensteten des Spitzenverbandes der landwirtschaftlichen Sozialversicherung sind bei der Aufgabenwahrnehmung im Namen der landwirtschaftlichen Sozialversicherungsträger nach § 143e Absatz 2 und 4 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch den Bediensteten der vertretenen Sozialversicherungsträger gleichgestellt.

 (keine frühere Fassung vorhanden)