Änderung § 19a SVRV vom 23.07.2009

Ähnliche Seiten: weitere Fassungen von § 19a SVRV, alle Änderungen durch Artikel 1 2. SVRVÄndV am 23. Juli 2009 und Änderungshistorie der SVRV

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

§ 19a SVRV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 23.07.2009 geltenden Fassung
§ 19a SVRV n.F. (neue Fassung)
in der am 23.07.2009 geltenden Fassung
durch Artikel 1 V. v. 17.07.2009 BGBl. I S. 2046
 (keine frühere Fassung vorhanden)

(Text alte Fassung) nächste Änderung

§ 19a (neu)


(Text neue Fassung)

§ 19a Durchführung von Aufgaben durch den Spitzenverband der landwirtschaftlichen Sozialversicherung


vorherige Änderung

 


Die Bediensteten des Spitzenverbandes der landwirtschaftlichen Sozialversicherung sind bei der Aufgabenwahrnehmung im Namen der landwirtschaftlichen Sozialversicherungsträger nach § 143e Absatz 2 und 4 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch den Bediensteten der vertretenen Sozialversicherungsträger gleichgestellt.

 (keine frühere Fassung vorhanden)



Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Updates | Web-Widget | RSS-Feed