Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 01.04.2021 aufgehoben
§ 41 Veröffentlichung
Die Satzung sowie die Namen der Mitglieder des Vorstands sind nach dem Inkrafttreten beziehungsweise nach der Bestellung sowie bei jeder Veränderung im Bundesanzeiger bekanntzumachen. Bekanntzumachen ist auch der Jahresabschluß der Anstalt.
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