Zitierungen von § 16 Wehrbeschwerdeordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 16 WBO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in WBO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Wehrrechtsänderungsgesetz 2008 (WehrRÄndG 2008)
G. v. 31.07.2008 BGBl. I S. 1629
Artikel 5 WehrRÄndG 2008 Wehrbeschwerdeordnung
... 13 Inhalt des Beschwerdebescheides". b) Nach der Angabe zu § 16 wird folgende Angabe eingefügt: „§ 16a Notwendige Aufwendungen und ... der Hinzuziehung eines Bevollmächtigten zu entscheiden." 11. § 16 Abs. 1 wird wie folgt gefasst: „(1) Ist die Beschwerde in truppendienstlichen ... Zustellung des Beschwerdebescheides weitere Beschwerde einlegen." 12. Nach § 16 wird folgender § 16a eingefügt: „§ 16a Notwendige Aufwendungen und ...


Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Updates | Web-Widget | RSS-Feed