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Zitierungen von § 17 Wehrbeschwerdeordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 17 WBO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in WBO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 16a WBO Notwendige Aufwendungen und Kosten im vorgerichtlichen Verfahren (vom 26.07.2012)
... Bevollmächtigten kann durch Anrufung des Truppendienstgerichts angefochten werden. § 17 Abs. 4 gilt entsprechend. Der Vorsitzende der Truppendienstkammer entscheidet hierüber ...
§ 21 WBO Entscheidungen des Bundesministers der Verteidigung (vom 01.02.2009)
... auf Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts und für das Verfahren gelten die §§ 17 bis 20 entsprechend. § 20 Abs. 4 in Verbindung mit § 142 der Wehrdisziplinarordnung ist ... Truppendienstgerichts das Bundesverwaltungsgericht tritt. (3) Abweichend von § 17 Abs. 4 Satz 4 legt das Bundesministerium der Verteidigung den Antrag mit einer Stellungnahme vor. ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Wehrrechtsänderungsgesetz 2008 (WehrRÄndG 2008)
G. v. 31.07.2008 BGBl. I S. 1629
Artikel 5 WehrRÄndG 2008 Wehrbeschwerdeordnung
... Bevollmächtigten kann durch Anrufung des Truppendienstgerichts angefochten werden. § 17 Abs. 4 gilt entsprechend. Der Vorsitzende der Truppendienstkammer entscheidet hierüber ... Abs. 8 und § 142 der Wehrdisziplinarordnung gelten entsprechend." 13. § 17 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 2 wird die Angabe „§ 83" ... b) Absatz 3 Satz 1 wird wie folgt gefasst: „Abweichend von § 17 Abs. 4 Satz 4 legt das Bundesministerium der Verteidigung den Antrag mit einer Stellungnahme ...