interne Verweise
Zitat in folgenden NormenWehrdisziplinarordnung (WDO)
Artikel 1 V. v. 16.08.2001 BGBl. I S. 2093; zuletzt geändert durch Artikel 13 G. v. 20.08.2021 BGBl. I S. 3932
Zitate in ÄnderungsvorschriftenWehrrechtsänderungsgesetz 2008 (WehrRÄndG 2008)
G. v. 31.07.2008 BGBl. I S. 1629
Artikel 5 WehrRÄndG 2008 Wehrbeschwerdeordnung ... Aufwendungen und Kosten im vorgerichtlichen Verfahren". c) Die Angabe zu § 20 wird wie folgt gefasst: § 20 Notwendige Aufwendungen und Kosten im ... c) Die Angabe zu § 20 wird wie folgt gefasst: § 20 Notwendige Aufwendungen und Kosten im Verfahren vor dem Truppendienstgericht". d) ... ein berechtigtes Interesse an dieser Feststellung hat." 16. § 20 wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: ... a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: § 20 Notwendige Aufwendungen und Kosten im Verfahren vor dem Truppendienstgericht". b) ...
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