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Zitierungen von § 22 Wehrbeschwerdeordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 22 WBO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in WBO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Bundeswehrreform-Begleitgesetz (BwRefBeglG)
G. v. 21.07.2012 BGBl. I S. 1583
Artikel 12 BwRefBeglG Änderung der Wehrbeschwerdeordnung
... wird wie folgt geändert: 1. In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 22 wie folgt gefasst: „§ 22 Entscheidungen des Generalinspekteurs der ... Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 22 wie folgt gefasst: „§ 22 Entscheidungen des Generalinspekteurs der Bundeswehr". 2. In § 16a Absatz 5 ... die Wörter „der Generalinspekteur der Bundeswehr" ersetzt. 3. § 22 wird wie folgt gefasst: „§ 22 Entscheidungen des Generalinspekteurs der ... ersetzt. 3. § 22 wird wie folgt gefasst: „§ 22 Entscheidungen des Generalinspekteurs der Bundeswehr Für die Entscheidungen des ...
Artikel 13 BwRefBeglG Änderung der Wehrdisziplinarordnung
... geändert: a) In Nummer 4 Satz 3 werden die Wörter „einer der in § 22 der Wehrbeschwerdeordnung genannten Disziplinarvorgesetzten" durch die Wörter „der ... ersetzt. b) In Nummer 5 Satz 2 werden die Wörter „der in § 22 der Wehrbeschwerdeordnung genannten Disziplinarvorgesetzten" durch die Wörter „des ...

Wehrrechtsänderungsgesetz 2008 (WehrRÄndG 2008)
G. v. 31.07.2008 BGBl. I S. 1629
Artikel 5 WehrRÄndG 2008 Wehrbeschwerdeordnung
... Kosten im Verfahren vor dem Truppendienstgericht". d) Nach der Angabe zu § 22 werden folgende Angaben eingefügt: „§ 22a Rechtsbeschwerde  ... der Verteidigung den Antrag mit einer Stellungnahme vor." 18. Nach § 22 werden folgende §§ 22a und 22b eingefügt: „§ 22a ...
Artikel 7 WehrRÄndG 2008 Wehrdisziplinarordnung
... Beschwerdeanlasses gehört. Hat der Bundesminister der Verteidigung oder einer der in § 22 der Wehrbeschwerdeordnung genannten Disziplinarvorgesetzten über die Beschwerde entschieden, ... eine Maßnahme oder Entscheidung des Bundesministers der Verteidigung oder der in § 22 der Wehrbeschwerdeordnung genannten Disziplinarvorgesetzten, entscheidet das ...