Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.07.2008 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung/Nachfolgeregelung

§ 3 - Verordnung über die Erprobung einer neuen Ausbildungsform für die Berufsausbildung in der Land- und Baumaschinentechnik (LandBauMTErprobV k.a.Abk.)

V. v. 09.07.2003 BGBl. I S. 1310; aufgehoben durch § 11 V. v. 25.07.2008 BGBl. I S. 1545
Geltung ab 01.08.2003; FNA: 806-21-14-12 Berufliche Bildung
|

§ 3 Übergangsregelung


§ 3 hat 1 frühere Fassung und wird in 2 Vorschriften zitiert

Auf Berufsausbildungsverhältnisse, die bis zum 31. Juli 2009 begonnen werden, sind die Vorschriften dieser Verordnung weiter anzuwenden.


Text in der Fassung des Artikels 10 Verordnung zur Änderung von Erprobungsverordnungen V. v. 17. Juli 2007 BGBl. I S. 1402 m.W.v. 20. Juli 2007

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers



 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Frühere Fassungen von § 3 Verordnung über die Erprobung einer neuen Ausbildungsform für die Berufsausbildung in der Land- und Baumaschinentechnik

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 20.07.2007Artikel 10 Verordnung zur Änderung von Erprobungsverordnungen
vom 17.07.2007 BGBl. I S. 1402

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitierungen von § 3 Verordnung über die Erprobung einer neuen Ausbildungsform für die Berufsausbildung in der Land- und Baumaschinentechnik

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 LandBauMTErprobV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in LandBauMTErprobV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 4 LandBauMTErprobV Inkrafttreten, Außerkrafttreten (vom 20.07.2007)
... Verordnung tritt am 1. August 2003 in Kraft und mit Ausnahme von § 3 am 31. Juli 2009 außer ...
 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung von Erprobungsverordnungen
V. v. 17.07.2007 BGBl. I S. 1402
Artikel 10 ErprobVÄndV Änderung der Verordnung über die Erprobung einer neuen Ausbildungsform für die Berufsausbildung in der Land- und Baumaschinentechnik
... am Ende der Ausbildung zusammen durchgeführt werden." 2. § 3 wird wie folgt gefasst: „§ 3 Übergangsregelung Auf ... werden." 2. § 3 wird wie folgt gefasst: „§ 3 Übergangsregelung Auf Berufsausbildungsverhältnisse, die bis zum 31. Juli ... dieser Verordnung weiter anzuwenden." 3. In § 4 wird die Angabe „§ 3 Abs. 2 am 31. Juli 2007" durch die Angabe „§ 3 am 31. Juli 2009" ersetzt. ... 4 wird die Angabe „§ 3 Abs. 2 am 31. Juli 2007" durch die Angabe „§ 3 am 31. Juli 2009" ersetzt.  ...


Vorschriftensuche

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Updates | Web-Widget | RSS-Feed