Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 14.08.2007 aufgehoben

§ 12 - Speisegelatine-Verordnung (GelV)

§ 12 Inkrafttreten



Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

 
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