Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

§ 1 - Verordnung zur Ausführung des Abkommens vom 2. Mai 1992 über den Europäischen Wirtschaftsraum für die Anwendung von Vorschriften des Gesetzes über das Kreditwesen (KWGAnwV k.a.Abk.)

V. v. 22.02.1996 BGBl. I S. 319
Geltung ab 02.03.1996; FNA: 171-1-2 Vereinigung Europas Europaunion

§ 1



§ 24a Abs. 1 bis 3 des Gesetzes über das Kreditwesen gilt entsprechend für die Errichtung einer Zweigstelle in der Republik Island oder im Königreich Norwegen.

Anzeige