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§ 1 - Gesetz zur Regelung von Härten im Versorgungsausgleich (VAusglHG k.a.Abk.)

§ 1



(1) Sind im Versorgungsausgleich andere als die in § 1587b Abs. 1 und 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs genannten Anrechte auszugleichen, so gelten an Stelle des § 1587b Abs. 3 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs die nachfolgenden Bestimmungen.

(2) Wenn die für ein Anrecht des Verpflichteten maßgebende Regelung dies vorsieht, begründet das Familiengericht für den anderen Ehegatten ein Anrecht außerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung (Realteilung). Das Nähere bestimmt sich nach den Regelungen über das auszugleichende und das zu begründende Anrecht.

(3) Findet ein Ausgleich nach Absatz 2 nicht statt und richtet sich das auszugleichende Anrecht gegen einen öffentlich-rechtlichen Versorgungsträger, so gelten die Vorschriften über den Ausgleich von Anrechten aus einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis (Quasi-Splitting) sinngemäß.



 

Zitierungen von § 1 Gesetz zur Regelung von Härten im Versorgungsausgleich

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 VAusglHG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in VAusglHG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 2 VAusglHG
... der Ausgleich nicht nach § 1 durchgeführt werden kann, findet der schuldrechtliche Versorgungsausgleich ...
§ 3b VAusglHG
... Verbleibt auch nach Anwendung des § 1587b des Bürgerlichen Gesetzbuchs und des § 1 Abs. 2 und 3 noch ein unverfallbares, dem schuldrechtlichen Versorgungsausgleich unterliegendes ...
§ 10 VAusglHG
... den Fällen des § 1 Abs. 3 gelten die §§ 4 bis 9 ...
 
Zitat in folgenden Normen

Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG)
neugefasst durch B. v. 24.02.2010 BGBl. I S. 150; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 22.01.2024 BGBl. 2024 I Nr. 17
§ 55 BeamtVG Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Renten (vom 01.01.2024)
... und Rentenminderungen, die auf § 1587b des Bürgerlichen Gesetzbuchs oder § 1 des Gesetzes zur Regelung von Härten im Versorgungsausgleich , jeweils in der bis zum 31. August 2009 geltenden Fassung, beruhen, sowie übertragene ...

Satzung der Pensionskasse Deutscher Eisenbahnen und Straßenbahnen VVaG Köln
Anhang V. v. 14.01.2006 BGBl. I S. 166, 167
XIII PKBaSSatzung . Anlage zu § 20b und zu § 29g der Satzung
... Eisenbahnen und Straßenbahnen zur Durchführung des Versorgungsausgleichs nach § 1 Abs. 3 des Gesetzes zur Regelung von Härten im Versorgungsausgleich - VAHRG - vom 21. Februar ...

Soldatenversorgungsgesetz (SVG)
neugefasst durch B. v. 16.09.2009 BGBl. I S. 3054; zuletzt geändert durch Artikel 7 G. v. 22.01.2024 BGBl. 2024 I Nr. 17
§ 55a SVG Zusammentreffen von Versorgungsbezügen und Renten (vom 01.01.2024)
... und Rentenminderungen, die auf § 1587b des Bürgerlichen Gesetzbuchs oder § 1 des Gesetzes zur Regelung von Härten im Versorgungsausgleich , jeweils in der bis zum 31. August 2009 geltenden Fassung, beruhen, sowie übertragene ...

Soldatenversorgungsgesetz (SVG)
Artikel 4 G. v. 20.08.2021 BGBl. I S. 3932, 3958; zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 22.01.2024 BGBl. 2024 I Nr. 17
§ 71 SVG Zusammentreffen von Versorgungsbezügen und Renten
... und Rentenminderungen, die auf § 1587b des Bürgerlichen Gesetzbuchs oder § 1 des Gesetzes zur Regelung von Härten im Versorgungsausgleich , jeweils in der bis zum 31. August 2009 geltenden Fassung, beruhen, sowie übertragene ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Dienstrechtsneuordnungsgesetz (DNeuG)
G. v. 05.02.2009 BGBl. I S. 160, 462 ; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 20.12.2011 BGBl. I S. 2842
Artikel 4 DNeuG Änderung des Beamtenversorgungsgesetzes
... eingefügt. b) In Satz 7 wird nach der Angabe „§ 1 des Gesetzes zur Regelung von Härten im Versorgungsausgleich beruhen" die Angabe ...
Artikel 5 DNeuG Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes
... eingefügt. b) In Satz 7 wird nach der Angabe „§ 1 des Gesetzes zur Regelung von Härten im Versorgungsausgleich beruhen" die Angabe ...

Gesetz zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs (VAStrRefG)
G. v. 03.04.2009 BGBl. I S. 700
Artikel 6 VAStrRefG Änderung des Beamtenversorgungsgesetzes
... und Rentenminderungen, die auf § 1587b des Bürgerlichen Gesetzbuchs oder § 1 des Gesetzes zur Regelung von Härten im Versorgungsausgleich, jeweils in der bis zum 31. ...
Artikel 8 VAStrRefG Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes
... und Rentenminderungen, die auf § 1587b des Bürgerlichen Gesetzbuchs oder § 1 des Gesetzes zur Regelung von Härten im Versorgungsausgleich, jeweils in der bis zum 31. ...