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§ 14f - Diätverordnung (DiätV k.a.Abk.)

neugefasst durch B. v. 28.04.2005 BGBl. I S. 1161; aufgehoben durch Artikel 6 V. v. 26.04.2023 BGBl. 2023 I Nr. 115
Geltung ab 12.09.1981; FNA: 2125-4-41 Lebens- und Genussmittel, Bedarfsgegenstände
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§ 14f



(aufgehoben)



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Frühere Fassungen von § 14f Diätverordnung

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.01.2008Artikel 1 Fünfzehnte Verordnung zur Änderung der Diätverordnung
vom 20.12.2007 BGBl. I S. 3263
aktuell vorher 01.12.2006Artikel 1 Dreizehnte Verordnung zur Änderung der Diätverordnung
vom 15.11.2006 BGBl. I S. 2654
aktuellvor 01.12.2006früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 14f Diätverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 14f DiätV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in DiätV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Dreizehnte Verordnung zur Änderung der Diätverordnung
V. v. 15.11.2006 BGBl. I S. 2654
Artikel 1 13. DiätVÄndV
... Buchstabe c neuer Buchstabe b. 8. Nach § 14d werden folgende §§ 14e und 14f eingefügt: „§ 14e Einschränkungen der Werbung (1) Es ... Gesundheitsvorsorge tätige Institutionen oder Personen, zum Kauf anregt. § 14f Materialien und Gegenstände zu Informations- und Ausbildungszwecken (1) ... 1. entgegen § 14e Werbung betreibt, 2. entgegen § 14f Abs. 1 bis 3 oder Abs. 4 Satz 1 einen Gegenstand oder Material verteilt, 3. ...

Fünfzehnte Verordnung zur Änderung der Diätverordnung
V. v. 20.12.2007 BGBl. I S. 3263
Artikel 1 15. DiätVÄndV
... solcher Studien durchgeführt worden sind." 5. Die §§ 14e und 14f werden aufgehoben. 6. Die Überschrift des Vierten Abschnitts wird wie folgt ... dd) Die bisherige Nummer 2 wird die neue Nummer 4; in ihr wird die Angabe „§ 14f Abs. 1 bis 3 oder Abs. 4 Satz 1" durch die Angabe „§ 25a Abs. 2 Nr. 3, Abs. 3, 4, 5 ...