interne Verweise§ 14c DiätV (vom 07.03.2014) ... werden, wenn 1. zu ihrer Herstellung als Proteinquellen keine anderen als die in Anlage 10 Nr. 2 bestimmten Proteinquellen sowie ferner nur solche Zutaten verwendet worden sind, deren ... Erkenntnisse nachgewiesen ist, und 2. sie in ihrer Zusammensetzung den in Anlage 10 festgelegten Mindestmengen und Höchstmengen, bezogen auf das verzehrfertige Erzeugnis, sowie ... Sofern die Säuglingsanfangsnahrung im Sinne des Absatzes 2 aus den 1. in Anlage 10 Nr. 2.1 beschriebenen Kuhmilchproteinen oder Ziegenmilchproteinen mit einem Proteingehalt zwischen ... zwischen dem Mindestwert und 0,5 g/100 kJ (2 g/100 kcal) oder 2. den in Anlage 10 Nr. 2.2 beschriebenen Proteinhydrolysaten mit einem Proteingehalt zwischen dem Mindestwert und ...
§ 22a DiätV (vom 07.03.2014) ... in Zahlen und f) die Angabe der durchschnittlichen Menge aller in den Anlagen 10 und 11 aufgeführten Mineralstoffe und Vitamine und gegebenenfalls der Menge an Cholin, ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenFünfzehnte Verordnung zur Änderung der Diätverordnung
V. v. 20.12.2007 BGBl. I S. 3263
Artikel 1 15. DiätVÄndV ... wenn 1. zu ihrer Herstellung als Proteinquellen keine anderen als die in Anlage 10 Nr. 2 bestimmten Proteinquellen sowie ferner nur solche Zutaten verwendet worden sind, deren ... Erkenntnisse nachgewiesen ist, und 2. sie in ihrer Zusammensetzung den in Anlage 10 festgelegten Mindestmengen und Höchstmengen, bezogen auf das verzehrfertige Erzeugnis, sowie ... (3) Sofern die Säuglingsanfangsnahrung nach Absatz 2 aus den 1. in Anlage 10 Nr. 2.1 definierten Kuhmilchproteinen mit einem Proteingehalt zwischen dem Mindestwert und 0,5 ... zwischen dem Mindestwert und 0,5 g/100 kJ (2 g/100 kcal) oder 2. den in Anlage 10 Nr. 2.2 definierten Proteinhydrolysaten mit einem Proteingehalt zwischen dem Mindestwert und 0,56 ... in Zahlen und f) die Angabe der durchschnittlichen Menge aller in den Anlagen 10 und 11 aufgeführten Mineralstoffe und Vitamine und gegebenenfalls der Menge an Cholin, ... und Folgenahrung" eingefügt. 14. Anlage 10 wird wie folgt gefasst: Anlage 10 (zu § 14c Abs. 2 und 3 und § 22a ... eingefügt. 14. Anlage 10 wird wie folgt gefasst: Anlage 10 (zu § 14c Abs. 2 und 3 und § 22a Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe f) Grundzusammensetzung von ...
Verordnung zur Änderung der Diätverordnung und der Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung
V. v. 25.02.2014 BGBl. I S. 218
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