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Zitierungen von § 8 FSBeitrV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 8 FSBeitrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FSBeitrV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Dritte Verordnung zur Änderung der Frequenzschutzbeitragsverordnung
V. v. 12.11.2009 BGBl. I S. 3772
Artikel 1 3. FSBeitrVÄndV
... wie folgt geändert: 1. In § 1 Absatz 1 Satz 1 werden die Angabe „§ 8 Abs. 1 bis 6" durch die Angabe „§ 19 Absatz 1" und das Wort ... „Geräten" durch das Wort „Betriebsmitteln" und die Angabe „§ 8 Abs. 1 bis 6" durch die Angabe „§ 19 Absatz 1" ersetzt. 3. In ... 1 bis 6" durch die Angabe „§ 19 Absatz 1" ersetzt. 3. In § 8 Satz 2 werden die Angabe „2003 oder 2004" durch die Angabe „2003, 2004 oder ... Mindestnutzfeldstärke erreicht wird. 1) Die Beiträge sind entsprechend § 8 FSBeitrV auf die Betragshöhen der Anlage zur FSBeitrV in der Fassung vom 27. Mai 2005 ... sowohl nach der alten als auch nach der neuen Bezugseinheit. Es erfolgt aufgrund des § 8 FSBeitrV die Festsetzung des günstigeren Betrages. Frequenznutzungsbeiträge ...

Neunte Verordnung zur Änderung der Frequenzschutzbeitragsverordnung
V. v. 20.10.2017 BGBl. I S. 3604
Artikel 1 9. FSBeitrVÄndV Änderung der Frequenzschutzbeitragsverordnung
... die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln" ersetzt. 4. § 8 wird wie folgt geändert: a) Der Wortlaut wird Absatz 1 und in Satz 2 wird die ...

Vierte Verordnung zur Änderung der Frequenzschutzbeitragsverordnung
V. v. 01.12.2011 BGBl. I S. 2451
Artikel 1 4. FSBeitrVÄndV
... (BGBl. I S. 3772) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 8 wird wie folgt gefasst: „§ 8 Anwendungsbestimmung Soweit ... wie folgt geändert: 1. § 8 wird wie folgt gefasst: „§ 8 Anwendungsbestimmung Soweit Beitragsbescheide bestandskräftig geworden sind, ...

Zweite Verordnung zur Änderung der Frequenzschutzbeitragsverordnung
V. v. 29.11.2007 BGBl. I S. 2776
Artikel 1 2. FSBeitrVÄndV
... ersetzt. 4. § 4 wird aufgehoben. 5. Die bisherigen §§ 5 bis 8 werden die §§ 4 bis 7. 6. Im neuen § 6 Abs. 1 Satz 3 wird das Wort ... „Bundesnetzagentur" ersetzt. 7. Nach dem neuen § 7 wird folgender § 8 eingefügt: „§ 8 Anwendungsbestimmung Soweit ... 7. Nach dem neuen § 7 wird folgender § 8 eingefügt: „§ 8 Anwendungsbestimmung Soweit Beitragsbescheide bestandskräftig geworden sind, ...