Zitierungen von § 16 BGleiG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 16 BGleiG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BGleiG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 26 BGleiG Übergangsbestimmung
... im Amt. Soweit sie zugleich Mitglied in einer Personalvertretung sind, findet § 16 Abs. 5 bis zum Ablauf ihrer Amtszeit als Mitglied dieser Personalvertretung keine ...
 
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Zitate in aufgehobenen Titeln

Gleichstellungsbeauftragten-Wahlverordnung (GleibWV)
V. v. 06.12.2001 BGBl. I S. 3374; 2002 I 2711; aufgehoben durch Artikel 3 V. v. 17.12.2015 BGBl. I S. 2274
Eingangsformel GleibWV
... Grund des § 16 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 4 Satz 2 des Bundesgleichstellungsgesetzes vom 30. November 2001 (BGBl. I ...
§ 2 GleibWV Wahlberechtigung
... Dienststellen, die insgesamt regelmäßig mindestens 100 Beschäftigte haben (§ 16 Abs. 1 Satz 2 des Bundesgleichstellungsgesetzes), sind die weiblichen Beschäftigten im Sinne ... (3) In Verwaltungen mit einem großen Geschäftsbereich, die gemäß § 16 Abs. 1 Satz 3 des Bundesgleichstellungsgesetzes von der Möglichkeit Gebrauch machen, in ...
§ 4 GleibWV Frist für die Wahl
... der Gleichstellungsbeauftragten und ihrer Stellvertreterin abgeschlossen sein. Im Fall des § 16 Abs. 7 des Bundesgleichstellungsgesetzes muss die Wahl unverzüglich nach dem vorzeitigen ...
§ 12 GleibWV Nachfrist für Bewerbungen
... nicht stattfindet und eine Bestellung von Amts wegen durch die Dienststelle erfolgt (§ 16 Abs. 2 Satz 3 und Abs. 4 Satz 3 des ...
§ 20 GleibWV Benachrichtigung der Gewählten und Annahme der Wahl
... einer Personalvertretung oder in ihrem Arbeitsgebiet mit Personalangelegenheiten befasst (§ 16 Abs. 5 des Bundesgleichstellungsgesetzes), hat sie die Wahl abweichend von Absatz 1 Satz 2 durch ...
§ 21 GleibWV Bekanntgabe der Gewählten
... Gleichstellungsbeauftragte oder die Stellvertreterin von der Dienststelle gemäß § 16 Abs. 2 Satz 3 oder Abs. 4 Satz 3 des Bundesgleichstellungsgesetzes von Amts wegen zu bestellen ...
§ 22 GleibWV Aufbewahrung der Wahlunterlagen
... Bekanntmachungen und Stimmzettel, mindestens bis zum Ablauf der Wahlanfechtungsfrist (§ 16 Abs. 6 des Bundesgleichstellungsgesetzes), im Fall der Wahlanfechtung mindestens bis zur bestands- ...
§ 23 GleibWV Übergangsfristen für die Wahl
... im Übrigen innerhalb von vier Monaten nach Vorliegen der Voraussetzungen des § 16 Abs. 1 Satz 1 oder Satz 2 des Bundesgleichstellungsgesetzes, abgeschlossen sein. (2) ...


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