§ 62 Arten und Bewertung der sonstigen land- und forstwirtschaftlichen Nutzung
(1) Zur sonstigen land- und forstwirtschaftlichen Nutzung gehören insbesondere
- 1.
- die Binnenfischerei,
- 2.
- die Teichwirtschaft,
- 3.
- die Fischzucht für Binnenfischerei und Teichwirtschaft,
- 4.
- die Imkerei,
- 5.
- die Wanderschäferei,
- 6.
- die Saatzucht.
(2) Für die Arten der sonstigen land- und forstwirtschaftlichen Nutzung werden im vergleichenden Verfahren abweichend von §
38 Abs. 1 keine Vergleichszahlen, sondern unmittelbare Vergleichswerte ermittelt.
interne Verweise§ 17 BewG Geltungsbereich ... Maßgabe der jeweiligen Einzelsteuergesetze anzuwenden. (2) Die §§ 18 bis 94, 122 und 125 bis 132 gelten für die Grundsteuer und die §§ 121a und 133 ... für die Gewerbesteuer. (3) Soweit sich nicht aus den §§ 19 bis 150 etwas anderes ergibt, finden neben diesen auch die Vorschriften des Ersten Teils dieses ...
§ 18 BewG Vermögensarten ... 1. Land- und forstwirtschaftliches Vermögen (§§ 33 bis 67, § 31), 2. Grundvermögen (§§ 68 bis 94, § ...
§ 40 BewG Ermittlung des Vergleichswerts (vom 01.01.2007) ... soweit sie nicht Unland sind oder zur sonstigen land- und forstwirtschaftlichen Nutzung (§ 62 ) gehören. (4) Das Finanzamt hat bei Vorliegen eines rechtlichen Interesses dem ...
§ 142 BewG Betriebswert ... 2, der §§ 42, 43 und 44 Abs. 1 und der §§ 45, 48a, 51, 51a, 53, 54, 56, 59 und 62 Abs. 1 ermittelt. Abweichend von § 36 Abs. 2 Satz 3 ist der Ertragswert das ...
Zitat in folgenden NormenEinkommensteuergesetz (EStG)
neugefasst durch B. v. 08.10.2009 BGBl. I S. 3366, 3862; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 108
§ 13 EStG Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (vom 01.01.2022) ... gehören; 2. Einkünfte aus sonstiger land- und forstwirtschaftlicher Nutzung ( § 62 des Bewertungsgesetzes ); 3. Einkünfte aus Jagd, wenn diese mit dem Betrieb einer Landwirtschaft oder ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGrundsteuer-Reformgesetz (GrStRefG)
G. v. 26.11.2019 BGBl. I S. 1794; zuletzt geändert durch Artikel 34 Abs. 6 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
Artikel 2 GrStRefG Weitere Änderung des Bewertungsgesetzes ... „§§ 59 bis 61 (weggefallen)". j) Die Angabe zu § 62 wird wie folgt gefasst: „§ 62 (weggefallen)". k) Die ... j) Die Angabe zu § 62 wird wie folgt gefasst: „ § 62 (weggefallen) ". k) Die Angaben zu den §§ 63 bis 67 werden wie folgt gefasst: ... 18 wird wie folgt geändert: a) In Nummer 1 wird die Angabe „(§§ 33 bis 67, § 31)" gestrichen. b) In Nummer 2 wird die Angabe ... der übrigen Länder trifft." 6. Die §§ 21 bis 29, 32 bis 69, 71 bis 94, 121a und 122 werden aufgehoben. 7. § 97 Absatz 1 Satz 2 wird ...
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