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§ 95 - Bewertungsgesetz (BewG)

neugefasst durch B. v. 01.02.1991 BGBl. I S. 230; zuletzt geändert durch Artikel 31 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
Geltung ab 03.10.1974; FNA: 610-7 Allgemeines Steuerrecht
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§ 95 Begriff des Betriebsvermögens



(1) 1Das Betriebsvermögen umfasst alle Teile eines Gewerbebetriebs im Sinne des § 15 Absatz 1 und 2 des Einkommensteuergesetzes, die bei der steuerlichen Gewinnermittlung zum Betriebsvermögen gehören. 2Als Gewerbebetrieb im Sinne des Satzes 1 gilt auch der Betrieb von Gesellschaften im Sinne des § 1 Absatz 1 des Körperschaftsteuergesetzes mit Sitz im Ausland, deren Ort der Geschäftsleitung im Inland belegen ist, und die nach inländischem Gesellschaftsrecht nicht als juristische Person zu behandeln sind, wenn dem Grunde nach eine Tätigkeit im Sinne des § 15 Absatz 1 und Absatz 2 des Einkommensteuergesetzes vorliegt.

(2) Als Gewerbebetrieb gilt unbeschadet des § 97 nicht die Land- und Forstwirtschaft, wenn sie den Hauptzweck des Unternehmens bildet.





 

Frühere Fassungen von § 95 BewG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.07.2021Artikel 9 Gesetz zur Abwehr von Steuervermeidung und unfairem Steuerwettbewerb und zur Änderung weiterer Gesetze
vom 25.06.2021 BGBl. I S. 2056
aktuell vorher 01.01.2009Artikel 2 Erbschaftsteuerreformgesetz (ErbStRG)
vom 24.12.2008 BGBl. I S. 3018
aktuellvor 01.01.2009früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 95 BewG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 95 BewG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BewG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 17 BewG Geltungsbereich
... für die Gewerbesteuer. (3) Soweit sich nicht aus den §§ 19 bis 150 etwas anderes ergibt, finden neben diesen auch die Vorschriften des Ersten Teils dieses ...
§ 18 BewG Vermögensarten
... 68 bis 94, § 31), 3. Betriebsvermögen (§§ 95 bis 109, § ...
§ 32 BewG Bewertung von inländischem Sachvermögen
... Grundvermögens und Betriebsvermögens gelten die Vorschriften der §§ 33 bis 109. Nach diesen Vorschriften sind auch die inländischen Teile einer ...
§ 97 BewG Betriebsvermögen von Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen (vom 01.01.2024)
... bei der steuerlichen Gewinnermittlung zum Betriebsvermögen der Gesellschaft gehören ( § 95 ); diese Zurechnung geht anderen Zurechnungen vor. § 34 Abs. 6a und ...
§ 103 BewG Schulden und sonstige Abzüge
... Schulden und sonstige Abzüge, die nach § 95 Abs. 1 zum Betriebsvermögen gehören, werden vorbehaltlich des Absatzes 3 ...
§ 109 BewG Bewertung (vom 01.01.2009)
... Das Betriebsvermögen von Gewerbebetrieben im Sinne des § 95 und das Betriebsvermögen von freiberuflich Tätigen im Sinne des § 96 ist jeweils ...
§ 151 BewG Gesonderte Feststellungen (vom 05.11.2011)
... 2. der Wert des Betriebsvermögens oder des Anteils am Betriebsvermögen (§§ 95 , 96, 97), 3. der Wert von Anteilen an Kapitalgesellschaften im Sinne des § 11 Abs. ...
§ 157 BewG Feststellung von Grundbesitzwerten, von Anteilswerten und von Betriebsvermögenswerten (vom 01.01.2009)
... Wert von Betriebsvermögen oder des Anteils am Betriebsvermögen im Sinne der §§ 95 , 96 und 97 (Betriebsvermögenswert) wird unter Berücksichtigung der tatsächlichen ...
 
Zitat in folgenden Normen

Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG)
neugefasst durch B. v. 27.02.1997 BGBl. I S. 378; zuletzt geändert durch Artikel 28 G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 108
§ 13b ErbStG Begünstigtes Vermögen (vom 01.01.2024)
... Europäischen Wirtschaftsraums dient; 2. inländisches Betriebsvermögen ( §§ 95 bis 97 Absatz 1 Satz 1 des Bewertungsgesetzes) beim Erwerb eines ganzen Gewerbebetriebs oder ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Erbschaftsteuerreformgesetz (ErbStRG)
G. v. 24.12.2008 BGBl. I S. 3018
Artikel 1 ErbStRG Änderung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes
... Wirtschaftsraums dient; 2. inländisches Betriebsvermögen (§§ 95 bis 97 des Bewertungsgesetzes) beim Erwerb eines ganzen Gewerbebetriebs, eines Teilbetriebs, eines ...
Artikel 2 ErbStRG Änderung des Bewertungsgesetzes
... Datum der Veröffentlichung der Sterbetafel im Bundessteuerblatt." 5. § 95 Abs. 1 wird wie folgt gefasst: „(1) Das Betriebsvermögen umfasst alle Teile ... 109 Bewertung (1) Das Betriebsvermögen von Gewerbebetrieben im Sinne des § 95 und das Betriebsvermögen von freiberuflich Tätigen im Sinne des § 96 ist jeweils ... 2. der Wert des Betriebsvermögens oder des Anteils am Betriebsvermögen (§§ 95 , 96, 97),". b) Absatz 2 wird wie folgt gefasst: „(2) In dem ... Wert von Betriebsvermögen oder des Anteils am Betriebsvermögen im Sinne der §§ 95 , 96 und 97 (Betriebsvermögenswert) wird unter Berücksichtigung der tatsächlichen ...

Gesetz zur Abwehr von Steuervermeidung und unfairem Steuerwettbewerb und zur Änderung weiterer Gesetze
G. v. 25.06.2021 BGBl. I S. 2056
Artikel 9 StAbwGEG Änderung des Bewertungsgesetzes
... Juni 2021 (BGBl. I S. 2050) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 95 Absatz 1 wird wie folgt geändert: a) Die Angabe „§ 15 Abs. 1 und 2" wird ...

Gesetz zur Anpassung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts
G. v. 04.11.2016 BGBl. I S. 2464
Artikel 1 ErbStRAnpG Änderung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes
... Wirtschaftsraums dient; 2. inländisches Betriebsvermögen (§§ 95 bis 97 Absatz 1 Satz 1 des Bewertungsgesetzes) beim Erwerb eines ganzen Gewerbebetriebs oder ...

Grundsteuer-Reformgesetz (GrStRefG)
G. v. 26.11.2019 BGBl. I S. 1794; zuletzt geändert durch Artikel 34 Abs. 6 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
Artikel 2 GrStRefG Weitere Änderung des Bewertungsgesetzes
... 68 bis 94, § 31)" gestrichen. c) In Nummer 3 wird die Angabe „( §§ 95 bis 109, § 31)" gestrichen. 4. § 19 wird aufgehoben. 5. ...

Jahressteuergesetz 2007 (JStG 2007)
G. v. 13.12.2006 BGBl. I S. 2878
Artikel 18 JStG 2007 Änderung des Bewertungsgesetzes
... Grundbesitzwerte (§ 138), 2. der Wert des Betriebsvermögens (§§ 95 , 96) oder des Anteils am Betriebsvermögen (§ 97 Abs. 1a), 3. der Wert von ...