§ 137 - Bewertungsgesetz (BewG)

neugefasst durch B. v. 01.02.1991 BGBl. I S. 230; zuletzt geändert durch Artikel 31 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
Geltung ab 03.10.1974; FNA: 610-7 Allgemeines Steuerrecht
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§ 137 Bilanzposten nach dem D-Markbilanzgesetz


§ 137 wird in 2 Vorschriften zitiert

Nicht zum Betriebsvermögen gehören folgende Bilanzposten nach dem D-Markbilanzgesetz:

1.
das Sonderverlustkonto,

2.
das Kapitalentwertungskonto und

3.
das Beteiligungsentwertungskonto.

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Zitierungen von § 137 BewG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 137 BewG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BewG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 17 BewG Geltungsbereich
... für die Gewerbesteuer. (3) Soweit sich nicht aus den §§ 19 bis 150 etwas anderes ergibt, finden neben diesen auch die Vorschriften des Ersten Teils dieses ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Grundsteuer-Reformgesetz (GrStRefG)
G. v. 26.11.2019 BGBl. I S. 1794; zuletzt geändert durch Artikel 34 Abs. 6 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
Artikel 2 GrStRefG Weitere Änderung des Bewertungsgesetzes
... 129 bis 133 (weggefallen)". w) Die Angaben zu den §§ 134 bis 137 werden wie folgt gefasst: „§§ 134 bis 137 (weggefallen)". ... zu den §§ 134 bis 137 werden wie folgt gefasst: „§§ 134 bis 137 (weggefallen) ". x) Die Angaben zu den §§ 138 und 139 werden wie folgt gefasst: ... 12 Absatz 4 Satz 3 vorgesehene Rechtsverordnung" ersetzt. 9. Die §§ 125 bis 150 sowie die Anlagen 1 bis 8 werden aufgehoben. 10. In § 151 wird die Angabe ...


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