Änderung Anlage 16 BewG vom 01.01.2009

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Anlage 16 BewG a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.01.2009 geltenden Fassung
Anlage 16 BewG n.F. (neue Fassung)
in der am 01.01.2009 geltenden Fassung
durch Artikel 2 G. v. 24.12.2008 BGBl. I S. 3018

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Anlage 16 (neu)


(Text neue Fassung)

Anlage 16 (zu § 163 Abs. 5 und § 164 Abs. 2 und 4) Weinbauliche Nutzung


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Land | Nutzungsart
Verwertungsform | Reingewinn
EUR/ha LF | Pachtpreis
EUR/ha LF | Wert für das
Besatzkapital
EUR/ha LF

Deutschland | Flaschenweinerzeuger | -193 | 970 | 1.522

Fassweinerzeuger | -759 | 589 | 588

Traubenerzeuger | -1.252 | 859 | 509




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