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Änderung Anlage 22 BewG vom 01.01.2009

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Anlage 22 BewG a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.01.2009 geltenden Fassung
Anlage 22 BewG n.F. (neue Fassung)
in der am 01.01.2009 geltenden Fassung
durch Artikel 2 G. v. 24.12.2008 BGBl. I S. 3018
 (keine frühere Fassung vorhanden)

(Text alte Fassung) nächste Änderung

Anlage 22 (neu)


(Text neue Fassung)

Anlage 22 (zu § 185 Abs. 3 Satz 3, § 190 Abs. 2 Satz 2) Wirtschaftliche Gesamtnutzungsdauer


vorherige Änderung

 



Einfamilien- und Zweifamilienhäuser | 80 Jahre

Mietwohngrundstücke | 80 Jahre

Wohnungseigentum | 80 Jahre

Geschäftsgrundstücke, gemischt genutzte Grundstücke und sonstige bebaute Grund-
stücke: |

Gemischt genutzte Grundstücke (mit Wohn- und Gewerbeflächen) | 70 Jahre

Hochschulen (Universitäten) | 70 Jahre

Saalbauten (Veranstaltungszentren) | 70 Jahre

Kur- und Heilbäder | 70 Jahre

Verwaltungsgebäude | 60 Jahre

Bankgebäude | 60 Jahre

Schulen | 60 Jahre

Kindergärten (Kindertagesstätten) | 60 Jahre

Altenwohnheime | 60 Jahre

Personalwohnheime (Schwesternwohnheime) | 60 Jahre

Hotels | 60 Jahre

Sporthallen (Turnhallen) | 60 Jahre

Kaufhäuser, Warenhäuser | 50 Jahre

Ausstellungsgebäude | 50 Jahre

Krankenhäuser | 50 Jahre

Vereinsheime (Jugendheime, Tagesstätten) | 50 Jahre

Parkhäuser (offene Ausführung, Parkpaletten) | 50 Jahre

Parkhäuser (geschlossene Ausführung) | 50 Jahre

Tiefgaragen | 50 Jahre

Funktionsgebäude für Sportanlagen (z.B. Sanitär- und Umkleideräume) | 50 Jahre

Hallenbäder | 50 Jahre

Industriegebäude, Werkstätten ohne Büro- und Sozialtrakt | 50 Jahre

Industriegebäude, Werkstätten mit Büro- und Sozialtrakt | 50 Jahre

Lagergebäude (Kaltlager) | 50 Jahre

Lagergebäude (Warmlager) | 50 Jahre

Lagergebäude (Warmlager mit Büro- und Sozialtrakt) | 50 Jahre

Einkaufsmärkte, Großmärkte, Läden | 40 Jahre

Tennishallen | 40 Jahre

Reitsporthallen | 40 Jahre

Teileigentum ist in Abhängigkeit von der baulichen Gestaltung den vorstehenden Gebäudeklassen zuzuordnen.

 (keine frühere Fassung vorhanden)