Synopse aller Änderungen des BewG am 24.07.2014

Diese Gegenüberstellung vergleicht die jeweils alte Fassung (linke Spalte) mit der neuen Fassung (rechte Spalte) aller am 24. Juli 2014 durch Artikel 6 des LPartStAnpG geänderten Einzelnormen. Synopsen für andere Änderungstermine finden Sie in der Änderungshistorie des BewG.

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

BewG a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 24.07.2014 geltenden Fassung
BewG n.F. (neue Fassung)
in der am 24.07.2014 geltenden Fassung
durch Artikel 6 G. v. 18.07.2014 BGBl. I S. 1042

Gliederung

(Textabschnitt unverändert)

Erster Teil Allgemeine Bewertungsvorschriften
    § 1 Geltungsbereich
    § 2 Wirtschaftliche Einheit
    § 3 Wertermittlung bei mehreren Beteiligten
    § 3a (weggefallen)
    § 4 Aufschiebend bedingter Erwerb
    § 5 Auflösend bedingter Erwerb
    § 6 Aufschiebend bedingte Lasten
    § 7 Auflösend bedingte Lasten
    § 8 Befristung auf einen unbestimmten Zeitpunkt
    § 9 Bewertungsgrundsatz, gemeiner Wert
    § 10 Begriff des Teilwerts
    § 11 Wertpapiere und Anteile
    § 12 Kapitalforderungen und Schulden
    § 13 Kapitalwert von wiederkehrenden Nutzungen und Leistungen
    § 14 Lebenslängliche Nutzungen und Leistungen
    § 15 Jahreswert von Nutzungen und Leistungen
    § 16 Begrenzung des Jahreswerts von Nutzungen
Zweiter Teil Besondere Bewertungsvorschriften
    § 17 Geltungsbereich
    § 18 Vermögensarten
    Erster Abschnitt Einheitsbewertung
       A. Allgemeines
          § 19 Feststellung von Einheitswerten
          § 20 Ermittlung des Einheitswerts
          § 21 Hauptfeststellung
          § 22 Fortschreibungen
          § 23 Nachfeststellung
          § 24 Aufhebung des Einheitswerts
          § 24a Änderung von Feststellungsbescheiden
          § 25 Nachholung einer Feststellung
(Text alte Fassung) nächste Änderung

          § 26 Umfang der wirtschaftlichen Einheit bei Ehegatten
(Text neue Fassung)

          § 26 Umfang der wirtschaftlichen Einheit bei Ehegatten oder Lebenspartnern
          § 27 Wertverhältnisse bei Fortschreibungen und Nachfeststellungen
          § 28 Erklärungspflicht
          § 29 Auskünfte, Erhebungen und Mitteilungen
          § 30 Abrundung
          § 31 Bewertung von ausländischem Sachvermögen
          § 32 Bewertung von inländischem Sachvermögen
       B. Land- und forstwirtschaftliches Vermögen
          I. Allgemeines
             § 33 Begriff des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens
             § 34 Betrieb der Land- und Forstwirtschaft
             § 35 Bewertungsstichtag
             § 36 Bewertungsgrundsätze
             § 37 Ermittlung des Ertragswerts
             § 38 Vergleichszahl, Ertragsbedingungen
             § 39 Bewertungsstützpunkte
             § 40 Ermittlung des Vergleichswerts
             § 41 Abschläge und Zuschläge
             § 42 Nebenbetriebe
             § 43 Abbauland
             § 44 Geringstland
             § 45 Unland
             § 46 Wirtschaftswert
             § 47 Wohnungswert
             § 48 Zusammensetzung des Einheitswerts
             § 48a Einheitswert bestimmter intensiv genutzter Flächen
             § 49 (aufgehoben)
          II. Besondere Vorschriften
             a) Landwirtschaftliche Nutzung
                § 50 Ertragsbedingungen
                § 51 Tierbestände
                § 51a Gemeinschaftliche Tierhaltung
                § 52 Sonderkulturen
             b) Forstwirtschaftliche Nutzung
                § 53 Umlaufende Betriebsmittel
                § 54 Bewertungsstichtag
                § 55 Ermittlung des Vergleichswerts
             c) Weinbauliche Nutzung
                § 56 Umlaufende Betriebsmittel
                § 57 Bewertungsstützpunkte
                § 58 Innere Verkehrslage
             d) Gärtnerische Nutzung
                § 59 Bewertungsstichtag
                § 60 Ertragsbedingungen
                § 61 Anwendung des vergleichenden Verfahrens
             e) Sonstige land- und forstwirtschaftliche Nutzung
                § 62 Arten und Bewertung der sonstigen land- und forstwirtschaftlichen Nutzung
          III. Bewertungsbeirat, Gutachterausschuß
             § 63 Bewertungsbeirat
             § 64 Mitglieder
             § 65 Aufgaben
             § 66 Geschäftsführung
             § 67 Gutachterausschuß
       C. Grundvermögen
          I. Allgemeines
             § 68 Begriff des Grundvermögens
             § 69 Abgrenzung des Grundvermögens vom land- und forstwirtschaftlichen Vermögen
             § 70 Grundstück
             § 71 Gebäude und Gebäudeteile für den Zivilschutz
          II. Unbebaute Grundstücke
             § 72 Begriff
             § 73 Baureife Grundstücke
          III. Bebaute Grundstücke
             a) Begriff und Bewertung
                § 74 Begriff
                § 75 Grundstücksarten
                § 76 Bewertung
                § 77 Mindestwert
             b) Verfahren
                1. Ertragswertverfahren
                   § 78 Grundstückswert
                   § 79 Jahresrohmiete
                   § 80 Vervielfältiger
                   § 81 Außergewöhnliche Grundsteuerbelastung
                   § 82 Ermäßigung und Erhöhung
                2. Sachwertverfahren
                   § 83 Grundstückswert
                   § 84 Bodenwert
                   § 85 Gebäudewert
                   § 86 Wertminderung wegen Alters
                   § 87 Wertminderung wegen baulicher Mängel und Schäden
                   § 88 Ermäßigung und Erhöhung
                   § 89 Wert der Außenanlagen
                   § 90 Angleichung an den gemeinen Wert
          IV. Sondervorschriften
             § 91 Grundstücke im Zustand der Bebauung
             § 92 Erbbaurecht
             § 93 Wohnungseigentum und Teileigentum
             § 94 Gebäude auf fremdem Grund und Boden
       D. Betriebsvermögen
          § 95 Begriff des Betriebsvermögens
          § 96 Freie Berufe
          § 97 Betriebsvermögen von Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen
          § 98 (aufgehoben)
          § 98a (aufgehoben)
          § 99 Betriebsgrundstücke
          §§ 100 bis 102 (aufgehoben)
          § 103 Schulden und sonstige Abzüge
          § 103a (aufgehoben)
          § 104 (aufgehoben)
          §§ 105 bis 108 (aufgehoben)
          § 109 Bewertung
          § 109a (aufgehoben)
    Zweiter Abschnitt Sondervorschriften und Ermächtigungen
       §§ 110 bis 120 (aufgehoben)
       § 121 Inlandsvermögen
       § 121a Sondervorschrift für die Anwendung der Einheitswerte 1964
       § 122 Besondere Vorschriften für Berlin (West)
       § 123 Ermächtigungen
       § 124 (aufgehoben)
    Dritter Abschnitt Vorschriften für die Bewertung von Vermögen in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet
       A. Land- und forstwirtschaftliches Vermögen
          § 125 Land- und forstwirtschaftliches Vermögen
          § 126 Geltung des Ersatzwirtschaftswerts
          § 127 Erklärung zum Ersatzwirtschaftswert
          § 128 Auskünfte, Erhebungen, Mitteilungen, Abrundung
       B. Grundvermögen
          § 129 Grundvermögen
          § 129a Abschläge bei Bewertung mit einem Vielfachen der Jahresrohmiete
          § 130 Nachkriegsbauten
          § 131 Wohnungseigentum und Teileigentum, Wohnungserbbaurecht und Teilerbbaurecht
          § 132 Fortschreibung und Nachfeststellung der Einheitswerte 1935
          § 133 Sondervorschrift für die Anwendung der Einheitswerte 1935
       C. Betriebsvermögen
          § 134 (aufgehoben)
          § 135 (aufgehoben)
          § 136 (aufgehoben)
          § 137 Bilanzposten nach dem D-Markbilanzgesetz
    Vierter Abschnitt Vorschriften für die Bewertung von Grundbesitz für die Grunderwerbsteuer ab 1. Januar 1997
       A. Allgemeines
          § 138 Feststellung von Grundbesitzwerten
          § 139 Abrundung
       B. Land- und forstwirtschaftliches Vermögen
          § 140 Wirtschaftliche Einheit und Umfang des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens
          § 141 Umfang des Betriebs der Land- und Forstwirtschaft
          § 142 Betriebswert
          § 143 Wert der Betriebswohnungen und des Wohnteils
          § 144 Zusammensetzung des land- und forstwirtschaftlichen Grundbesitzwerts
       C. Grundvermögen
          I. Unbebaute Grundstücke
             § 145 Unbebaute Grundstücke
          II. Bebaute Grundstücke
             § 146 Bebaute Grundstücke
             § 147 Sonderfälle
             § 148 Erbbaurecht
             § 148a Gebäude auf fremdem Grund und Boden
             § 149 Grundstücke im Zustand der Bebauung
             § 150 Gebäude und Gebäudeteile für den Zivilschutz
    Fünfter Abschnitt Gesonderte Feststellungen
       § 151 Gesonderte Feststellungen
       § 152 Örtliche Zuständigkeit
       § 153 Erklärungspflicht, Verfahrensvorschriften für die gesonderte Feststellung, Feststellungsfrist
       § 154 Beteiligte am Feststellungsverfahren
       § 155 Rechtsbehelfsbefugnis
       § 156 Außenprüfung
    Sechster Abschnitt Vorschriften für die Bewertung von Grundbesitz, von nicht notierten Anteilen an Kapitalgesellschaften und von Betriebsvermögen für die Erbschaftsteuer ab 1. Januar 2009
       A. Allgemeines
          § 157 Feststellung von Grundbesitzwerten, von Anteilswerten und von Betriebsvermögenswerten
       B. Land- und forstwirtschaftliches Vermögen
          I. Allgemeines
             § 158 Begriff des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens
             § 159 Abgrenzung land- und forstwirtschaftlich genutzter Flächen zum Grundvermögen
             § 160 Betrieb der Land- und Forstwirtschaft
             § 161 Bewertungsstichtag
             § 162 Bewertung des Wirtschaftsteils
             § 163 Ermittlung der Wirtschaftswerte
             § 164 Mindestwert
             § 165 Bewertung des Wirtschaftsteils mit dem Fortführungswert
             § 166 Bewertung des Wirtschaftsteils mit dem Liquidationswert
             § 167 Bewertung der Betriebswohnungen und des Wohnteils
             § 168 Grundbesitzwert des Betriebs der Land- und Forstwirtschaft
          II. Besonderer Teil
             a) Landwirtschaftliche Nutzung
                § 169 Tierbestände
                § 170 Umlaufende Betriebsmittel
             b) Forstwirtschaftliche Nutzung
                § 171 Umlaufende Betriebsmittel
                § 172 Abweichender Bewertungsstichtag
             c) Weinbauliche Nutzung
                § 173 Umlaufende Betriebsmittel
             d) Gärtnerische Nutzung
                § 174 Abweichende Bewertungsverhältnisse
             e) Übrige land- und forstwirtschaftliche Nutzungen
                § 175 Übrige land- und forstwirtschaftliche Nutzungen
       C. Grundvermögen
          I. Allgemeines
             § 176 Grundvermögen
             § 177 Bewertung
          II. Unbebaute Grundstücke
             § 178 Begriff der unbebauten Grundstücke
             § 179 Bewertung der unbebauten Grundstücke
          III. Bebaute Grundstücke
             § 180 Begriff der bebauten Grundstücke
             § 181 Grundstücksarten
             § 182 Bewertung der bebauten Grundstücke
             § 183 Bewertung im Vergleichswertverfahren
             § 184 Bewertung im Ertragswertverfahren
             § 185 Ermittlung des Gebäudeertragswerts
             § 186 Rohertrag des Grundstücks
             § 187 Bewirtschaftungskosten
             § 188 Liegenschaftszinssatz
             § 189 Bewertung im Sachwertverfahren
             § 190 Ermittlung des Gebäudesachwerts
             § 191 Wertzahlen
          IV. Sonderfälle
             § 192 Bewertung in Erbbaurechtsfällen
             § 193 Bewertung des Erbbaurechts
             § 194 Bewertung des Erbbaugrundstücks
             § 195 Gebäude auf fremdem Grund und Boden
             § 196 Grundstücke im Zustand der Bebauung
             § 197 Gebäude und Gebäudeteile für den Zivilschutz
          V. Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts
             § 198 Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts
       D. Nicht notierte Anteile an Kapitalgesellschaften und Betriebsvermögen
          § 199 Anwendung des vereinfachten Ertragswertverfahrens
          § 200 Vereinfachtes Ertragswertverfahren
          § 201 Ermittlung des Jahresertrags
          § 202 Betriebsergebnis
          § 203 Kapitalisierungsfaktor
Dritter Teil Schlussbestimmungen
    § 204 Bekanntmachung
    § 205 Anwendungsvorschriften
    Anlage 1 (zu § 51) Umrechnungsschlüssel für Tierbestände in Vieheinheiten nach dem Futterbedarf
    Anlage 2 Gruppen der Zweige des Tierbestands nach der Flächenabhängigkeit
    Anlage 3 Mietwohngrundstücke Vervielfältiger
    Anlage 4 Gemischtgenutzte Grundstücke mit einem gewerblichen Anteil an der Jahresrohmiete bis zu 50 v. H. Vervielfältiger
    Anlage 5 Gemischtgenutzte Grundstücke mit einem gewerblichen Anteil an der Jahresrohmiete von mehr als 50 v. H. Vervielfältiger
    Anlage 6 Geschäftsgrundstücke Vervielfältiger
    Anlage 7 Einfamilienhäuser Vervielfältiger
    Anlage 8 Zweifamilienhäuser Vervielfältiger
    Anlage 9 (aufgehoben)
    Anlage 9a (zu § 13) Kapitalwert einer wiederkehrenden, zeitlich beschränkten Nutzung oder Leistung im Jahresbetrag von einem Euro
    Anlage 10 (aufgehoben)
    Anlage 11 (aufgehoben)
    Anlage 12 (aufgehoben)
    Anlage 13 (aufgehoben)
    Anlage 14 (zu § 163 Abs. 3, § 164 Abs. 2 und 4) Landwirtschaftliche Nutzung
    Anlage 15 (zu § 163 Abs. 4 und § 164 Abs. 2) Forstwirtschaftliche Nutzung
    Anlage 15a (zu § 164 Abs. 4) Forstwirtschaftliche Nutzung
    Anlage 16 (zu § 163 Abs. 5 und § 164 Abs. 2 und 4) Weinbauliche Nutzung
    Anlage 17 (zu § 163 Abs. 6 und § 164 Abs. 2 und 4) Gärtnerische Nutzung
    Anlage 18 (zu § 163 Abs. 7 und § 164 Abs. 2 und 4) Sondernutzungen
    Anlage 19 (zu § 169) Umrechnungsschlüssel für Tierbestände in Vieheinheiten nach dem Futterbedarf
    Anlage 20 (zu § 169 Abs. 5) Gruppen der Zweige des Tierbestands nach der Flächenabhängigkeit
    Anlage 21 (zu § 185 Abs. 3 Satz 1, § 193 Abs. 3 Satz 2, § 194 Abs. 3 Satz 3 und § 195 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 3 Satz 3) Vervielfältiger
    Anlage 22 (zu § 185 Abs. 3 Satz 3, § 190 Abs. 2 Satz 2) Wirtschaftliche Gesamtnutzungsdauer
    Anlage 23 (zu § 187 Abs. 2 Satz 2) Pauschalierte Bewirtschaftungskosten für Verwaltung, Instandhaltung und Mietausfallwagnis in Prozent der Jahresmiete oder üblichen Miete (ohne Betriebskosten)
    Anlage 24 (zu § 190 Abs. 1 Satz 4 und 5) Ermittlung des Gebäuderegelherstellungswerts
    Anlage 25 (zu § 191 Abs. 2) Wertzahlen für Ein- und Zweifamilienhäuser nach § 181 Abs. 1 Nr. 1 BewG und Wohnungseigentum nach § 181 Abs. 1 Nr. 3 BewG, Wertzahlen für Teileigentum, Geschäftsgrundstücke, gemischt genutzte Grundstücke und sonstige bebaute Grundstücke nach § 181 Abs. 1 Nr. 3 bis 6 BewG
    Anlage 26 (zu § 194 Abs. 3 Satz 2 und Abs. 4 sowie § 195 Abs. 3 Satz 2) Abzinsungsfaktoren
vorherige Änderung nächste Änderung

§ 26 Umfang der wirtschaftlichen Einheit bei Ehegatten




§ 26 Umfang der wirtschaftlichen Einheit bei Ehegatten oder Lebenspartnern


vorherige Änderung nächste Änderung

Die Zurechnung mehrerer Wirtschaftsgüter zu einer wirtschaftlichen Einheit (§ 2) wird beim Grundbesitz im Sinne der §§ 33 bis 94, 99 und 125 bis 133 nicht dadurch ausgeschlossen, daß die Wirtschaftsgüter zum Teil dem einen, zum Teil dem anderen Ehegatten gehören.



Die Zurechnung mehrerer Wirtschaftsgüter zu einer wirtschaftlichen Einheit (§ 2) wird beim Grundbesitz im Sinne der §§ 33 bis 94, 99 und 125 bis 133 nicht dadurch ausgeschlossen, daß die Wirtschaftsgüter zum Teil dem einen, zum Teil dem anderen Ehegatten oder Lebenspartner gehören.

§ 205 Anwendungsvorschriften


(1) Dieses Gesetz in der Fassung des Artikels 7 des Gesetzes vom 1. November 2011 (BGBl. I S. 2131) ist auf Bewertungsstichtage nach dem 30. Juni 2011 anzuwenden.

(2) Soweit die §§ 40, 41, 44, 55 und 125 Beträge in Deutscher Mark enthalten, gelten diese nach dem 31. Dezember 2001 als Berechnungsgrößen fort.

(3) § 145 Absatz 3 Satz 1 und 4, § 166 Absatz 2 Nummer 1, § 179 Satz 4 und § 192 Satz 2 in der Fassung des Artikels 10 des Gesetzes vom 7. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2592) sind auf Bewertungsstichtage nach dem 13. Dezember 2011 anzuwenden.

(4) Anlage 1, Anlage 19 und Teil II der Anlage 24 in der Fassung des Artikels 10 des Gesetzes vom 7. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2592) sind auf Bewertungsstichtage nach dem 31. Dezember 2011 anzuwenden.

(5) § 11 Absatz 4 in der Fassung des Artikels 3 des Gesetzes vom 18. Dezember 2013 (BGBl. I S. 4318) ist auf Bewertungsstichtage ab dem 22. Juli 2013 anzuwenden.

(6) § 48a in der Fassung des Artikels 20 des Gesetzes vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1809) ist auf Bewertungsstichtage ab dem 1. Januar 2014 anzuwenden.

vorherige Änderung

 


(7) § 26 in der Fassung des Artikels 6 des Gesetzes vom 18. Juli 2014 (BGBl. I S. 1042) ist auf Bewertungsstichtage ab dem 1. August 2001 anzuwenden, soweit Feststellungsbescheide noch nicht bestandskräftig sind.




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