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Zitierungen von § 8 Schiffsregisterordnung
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 8 SchRegO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
SchRegO selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 65 SchRegO
... gefordert werden; die Abschrift ist auf Verlangen zu beglaubigen. Im übrigen gilt § 8 Abs. 2 ...
§ 97 SchRegO (vom 26.11.2019)
... 23.5.2018, S. 2) werden dadurch gewährt, dass die betroffene Person nach Maßgabe der §§ 8 und 65 und den dazu erlassenen Vorschriften der Verordnung zur Durchführung der ...
Zitat in folgenden Normen
Verordnung zur Durchführung der Schiffsregisterordnung (SchRegDV)
neugefasst durch B. v. 30.11.1994 BGBl. I S. 3631, 1995 I S. 249; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 18.06.2026 BGBl. 2026 I Nr. 184
§ 64 SchRegDV
... in maschinell geführte Register und die Erteilung von Abschriften hieraus gelten § 8 der Schiffsregisterordnung und die Vorschriften des Dritten Abschnitts entsprechend, soweit im ...
§ 67 SchRegDV (vom 01.07.2026)
... selbst auf dem Bildschirm aufzurufen, wenn technisch sichergestellt ist, dass der Umfang der nach § 8 der Schiffsregisterordnung oder den Vorschriften dieser Verordnung zulässigen Einsicht nicht überschritten wird und ...
§ 68 SchRegDV (vom 01.07.2026)
... Abruf von Daten in einem elektronischen Abrufverfahren aufgrund einer Rechtsverordnung nach § 8 Absatz 1 Satz 3 der Schiffsregisterordnung berechtigt zur Einsichtnahme in das Register in dem dort bestimmten Umfang sowie zur Fertigung von ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Änderung flaggen-, schiffsregister- und seefischereirechtlicher Vorschriften
G. v. 18.06.2026 BGBl. 2026 I Nr. 184
Artikel 4 FlaggRuaÄndG Änderung der Schiffsregisterordnung
... 2 Absatz 1 Nummer 1" durch die Angabe „§ 2 Absatz 4" ersetzt. 2. § 8 Absatz 1 wird durch den folgenden Absatz 1 ersetzt: „(1) Das Schiffsregister ist ...
Artikel 5 FlaggRuaÄndG Änderung der Verordnung zur Durchführung der Schiffsregisterordnung
... selbst auf dem Bildschirm aufzurufen, wenn technisch sichergestellt ist, dass der Umfang der nach § 8 der Schiffsregisterordnung oder den Vorschriften dieser Verordnung zulässigen Einsicht nicht überschritten wird und ... Der Abruf von Daten in einem elektronischen Abrufverfahren aufgrund einer Rechtsverordnung nach § 8 Absatz 1 Satz 3 der Schiffsregisterordnung berechtigt zur Einsichtnahme in das Register in dem dort bestimmten Umfang sowie zur Fertigung von ...
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