Zitierungen von § 51 Schiffsregisterordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 51 SchRegO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SchRegO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 58 SchRegO
... die Eintragung der Rechtsverhältnisse an einer Schiffspart gelten die §§ 23 bis 57 ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche
neugefasst durch B. v. 21.09.1994 BGBl. I S. 2494, 1997 I S. 1061; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 11.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 354
Artikel 229 EGBGB Weitere Überleitungsvorschriften (vom 01.01.2024)
... die Gegenstand des durch die Vormerkung gesicherten Anspruchs ist, anzuwenden. (5) § 51 der Schiffsregisterordnung in der bis einschließlich 1. Januar 2024 geltenden Fassung ist auf Eintragungen anzuwenden, ...

Verordnung zur Durchführung der Schiffsregisterordnung (SchRegDV)
neugefasst durch B. v. 30.11.1994 BGBl. I S. 3631, 1995 I S. 249; zuletzt geändert durch Artikel 43 G. v. 10.08.2021 BGBl. I S. 3436
§ 28 SchRegDV (vom 01.01.2024)
... einer Reederei die sämtlichen Mitreeder; b) bei mehreren Eigentümern die in § 51 Absatz 1 der Schiffsregisterordnung vorgeschriebenen Angaben; c) bei einer Reederei der Korrespondentreeder;  ...
§ 35 SchRegDV (vom 01.01.2024)
... des Schiffs oder die Miteigentümer; b) bei mehreren Eigentümern die in § 51 Absatz 1 der Schiffsregisterordnung vorgeschriebenen Angaben; 3. in Spalte 3: bei mehreren Miteigentümern die ...
§ 52 SchRegDV (vom 01.01.2024)
... gegebenenfalls der Korrespondentreeder; b) bei mehreren Eigentümern die in § 51 Absatz 1 und § 74 der Schiffsregisterordnung vorgeschriebenen Angaben; 3. in Spalte 3:  ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz (MoPeG)
G. v. 10.08.2021 BGBl. I S. 3436; zuletzt geändert durch Artikel 34 Abs. 4 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
Artikel 42 MoPeG Änderung der Schiffsregisterordnung
... Gesellschafts-, Partnerschafts- oder Vereinsregister" ersetzt. 5. § 51 wird wie folgt geändert: a) Der Wortlaut wird Absatz 1. b) Folgender ...
Artikel 49 MoPeG Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche
... die Gegenstand des durch die Vormerkung gesicherten Anspruchs ist, anzuwenden. (5) § 51 der Schiffsregisterordnung in der bis einschließlich 1. Januar 2024 geltenden Fassung ist auf Eintragungen anzuwenden, ...


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