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Zitierungen von § 83 Schiffsregisterordnung
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 83 SchRegO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
SchRegO selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
FGG-Reformgesetz (FGG-RG)
G. v. 17.12.2008 BGBl. I S. 2586; zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 30.07.2009 BGBl. I S. 2449
Artikel 39 FGG-RG Änderung der Schiffsregisterordnung (vom 05.08.2009)
... und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit" ersetzt. 6. § 83 wird wie folgt gefasst: „§ 83 (1) Gegen einen Beschluss des ... ersetzt. 6. § 83 wird wie folgt gefasst: „§ 83 (1) Gegen einen Beschluss des Beschwerdegerichts ist die Rechtsbeschwerde statthaft, ...
Gesetz zur Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Akte im Grundbuchverfahren sowie zur Änderung weiterer grundbuch-, register- und kostenrechtlicher Vorschriften (ERVGBG)
G. v. 11.08.2009 BGBl. I S. 2713
Artikel 4 ERVGBG Änderungen sonstigen Bundesrechts
... und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit." 3. In § 83 Absatz 3 werden nach dem Wort „finden" die Wörter „§ 77 Absatz 2 Satz 2 ...
Zitate in aufgehobenen Titeln
Kostenordnung
G. v. 25.11.1935 RGBl. I S. 1371; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 10.10.2013 BGBl. I S. 3799
§ 8 KostO Vorschüsse (vom 01.09.2009)
... §§ 71 bis 81 der Grundbuchordnung und in Schiffsregistersachen nach den §§ 75 bis 89 der Schiffsregisterordnung statt. Das Verfahren über die Beschwerde ist ...
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