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Zitierungen von § 90 Schiffsregisterordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 90 SchRegO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SchRegO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

FGG-Reformgesetz (FGG-RG)
G. v. 17.12.2008 BGBl. I S. 2586; zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 30.07.2009 BGBl. I S. 2449
Artikel 39 FGG-RG Änderung der Schiffsregisterordnung (vom 05.08.2009)
... und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit" ersetzt. 9. § 90 wird wie folgt gefasst: „§ 90 Für die Fälle der ... ersetzt. 9. § 90 wird wie folgt gefasst: „§ 90 Für die Fälle der sofortigen Beschwerde sind die Vorschriften über die ...
 
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