Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.07.2007 aufgehoben

§ 6 - Hebammenhilfe-Gebührenverordnung (HebGV)

V. v. 28.10.1986 BGBl. I S. 1662; aufgehoben durch Artikel 7 Abs. 5 G. v. 15.12.2004 BGBl. I S. 3429, 2007 BGBl. I S. 2876
Geltung ab 01.01.1987; FNA: 2124-2-3 Hebammen und Heilhilfsberufe
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§ 6 Übergangsvorschrift



Diese Verordnung in der Fassung der Verordnung vom 21. Juli 2004 (BGBl. I S. 1731) findet bei Geburten und Fehlgeburten vom Inkrafttreten dieser Verordnung an mit der Maßgabe Anwendung, dass für die Vergütung sämtlicher Hilfeleistungen die Gebühren nach der vom Inkrafttreten dieser Verordnung an geltenden Fassung des Gebührenverzeichnisses dieser Verordnung zu berechnen sind.



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