interne Verweise§ 31 RepG Allgemeines ... Entschädigung wird nach den §§ 32 bis 36 berechnet und der Anspruch hierauf nach Maßgabe der §§ 37 bis 42 zuerkannt ...
§ 35 RepG Kürzung des Grundbetrags ... Geschädigten am 21. Juni 1948 zuzüglich des doppelten Erhöhungsbetrags nach § 33 Abs. 2. Der Kürzungsbetrag nach Satz 1 darf nicht höher sein als 50 vom Hundert des ...
§ 39 RepG Auszahlungsbetrag ... Der sich nach den §§ 33 bis 36 ergebende Grundbetrag wird auf den nächsten durch 5 teilbaren vollen Eurobetrag ... und Grundbeträge ohne Hinzurechnung des doppelten Erhöhungsbetrags nach § 33 Abs. 2 zum Anfangsvermögen (§ 35 Abs. 1 Nr. 1) ergibt (Altgrundbetrag), wird der ...
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