Anlage 1 (zu § 3 Absatz 3 Satz 1) Prüfliste für Straßenkontrollen
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
interne Verweise§ 3 GGKontrollV Kontrollen auf der Straße (vom 09.03.2023) ... die der Umsetzung der Richtlinie 95/50/EG dienen, an der Prüfliste nach Anlage 1 . Über das Ergebnis der Kontrolle händigt der Prüfer dem Fahrzeugführer eine ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenSechzehnte Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher Verordnungen
V. v. 06.07.2026 BGBl. 2026 I Nr. 200
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