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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 28.02.2010 aufgehoben

§ 1 - Verordnung zur Einschränkung des Kreises der zu Befragenden in der Statistik der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung im Bergbau und Verarbeitenden Gewerbe gemäß § 6 des Gesetzes über Umweltstatistiken (UStatGAusnV k.a.Abk.)

V. v. 16.08.1995 BGBl. I S. 1058; aufgehoben durch Artikel 18 G. v. 11.08.2009 BGBl. I S. 2723
Geltung ab 26.08.1995; FNA: 29-10-6 Statistik
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§ 1



Die für 1995 angeordnete Erhebung der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung im Bergbau und Verarbeitenden Gewerbe gemäß § 6 des Gesetzes über Umweltstatistiken wird bei höchstens 25.000 Betrieben durchgeführt.

 
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