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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.07.2015 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung/Nachfolgeregelung
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§ 1 - Verordnung über die Berufsausbildung in der Bekleidungsindustrie (BeklIndAusbV k.a.Abk.)
V. v. 13.02.1997 BGBl. I S. 262; aufgehoben durch § 21 V. v. 25.06.2015 BGBl. I S. 1021
Geltung ab 01.08.1997; FNA: 806-21-1-216 Berufliche Bildung
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Geltung ab 01.08.1997; FNA: 806-21-1-216 Berufliche Bildung
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§ 1 Staatliche Anerkennung der Ausbildungsberufe im Rahmen einer Stufenausbildung
Der Ausbildungsberuf Modenäher/Modenäherin sowie der darauf aufbauende Ausbildungsberuf Modeschneider/Modeschneiderin werden staatlich anerkannt.
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