Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
- 1.
- Berufsbildung,
- 2.
- Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
- 3.
- Arbeits- und Tarifrecht, Arbeitsschutz,
- 4.
- Arbeitssicherheit, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung,
- 5.
- Pflegen und Instandhalten von Arbeitsgeräten, Maschinen und Zusatzeinrichtungen,
- 6.
- Eingangskontrolle und Lagerhaltung von Werk- und Hilfsstoffen und Zubehör,
- 7.
- Zuschneiden und Stanzen von Werk- und Hilfsstoffen,
- 8.
- Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen,
- 9.
- Behandeln von Werk- und Hilfsstoffen mit Wärme und Druck,
- 10.
- Ausführen von Näharbeitsgängen,
- 11.
- Fertigen von Bekleidungsartikeln oder sonstigen textilen Artikeln,
- 12.
- Qualitätssicherung.