Gesetz - Gesetz über die weitere Anwendbarkeit des § 25 des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes (LMBG§25AnwG k.a.Abk.)

Artikel 8 G. v. 13.05.2004 BGBl. I S. 934, 952
Geltung ab 20.05.2004; FNA: 2125-40-1-3 Lebens- und Genussmittel, Bedarfsgegenstände
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§ 25 des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. September 1997 (BGBl. I S. 2296) das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 13. Mai 2004 (BGBl. I S. 934) geändert worden ist, ist in der am 19. Mai 2004 geltenden Fassung hinsichtlich der Aufhebung von Regelungen, die auf seiner Grundlage erlassen worden sind, weiter anzuwenden.



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