Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2007 aufgehoben
Artikel 12 Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang
Die auf Artikel 9 und 10 beruhenden Teile der dort geänderten Rechtsverordnungen können auf Grund der jeweils einschlägigen Ermächtigung durch Rechtsverordnung geändert werden.
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/5641/a77230.htm