Änderung § 49 Futtermittelverordnung vom 26.07.2011

Ähnliche Seiten: weitere Fassungen von § 49 Futtermittelverordnung, alle Änderungen durch Artikel 1 54. FuttMVÄndV am 26. Juli 2011 und Änderungshistorie der FuttMV

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

§ 37 a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 26.07.2011 geltenden Fassung
§ 49 n.F. (neue Fassung)
in der am 01.07.2017 geltenden Fassung
durch Artikel 1 V. v. 17.05.2017 BGBl. I S. 1219
(heute geltende Fassung) 
(Text alte Fassung) nächste Änderung

§ 37 Übergangsregelungen


(Text neue Fassung)

§ 49 (aufgehoben)


vorherige Änderung

(1) Futtermittel, die der Futtermittelverordnung in der bis zum 23. März 2007 geltenden Fassung entsprechen, dürfen noch bis zum 1. September 2007 erstmals in den Verkehr gebracht werden.

(2) (aufgehoben)



 
(heute geltende Fassung) 



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