Änderung § 16 Futtermittelverordnung vom 22.12.2011

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Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

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§ 16 a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 22.12.2011 geltenden Fassung
§ 16 n.F. (neue Fassung)
in der am 22.12.2011 geltenden Fassung
durch Artikel 10 V. v. 13.12.2011 BGBl. I S. 2720
 

(Textabschnitt unverändert)

§ 16 Zugelassene Futtermittel-Zusatzstoffe


(Text alte Fassung)

In der Europäischen Gemeinschaft zugelassene Futtermittel-Zusatzstoffe sind im Gemeinschaftsregister der Futtermittel-Zusatzstoffe nach der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 *) aufgeführt.

(Text neue Fassung)

In der Europäischen Union zugelassene Futtermittel-Zusatzstoffe sind im Gemeinschaftsregister der Futtermittel-Zusatzstoffe nach der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 *) aufgeführt.

---
*) Amtlicher Hinweis: http://ec.europa.eu/food/food/animalnutrition/feedadditives/registeradditives_en.htm



 



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