Änderung § 16 Futtermittelverordnung vom 24.07.2012

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§ 16 a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 24.07.2012 geltenden Fassung
§ 16 n.F. (neue Fassung)
in der am 24.07.2012 geltenden Fassung
durch Artikel 1 V. v. 16.07.2012 BGBl. I S. 1535

(Text alte Fassung) nächste Änderung

§ 16 Zugelassene Futtermittel-Zusatzstoffe


(Text neue Fassung)

§ 16 Zugelassene Futtermittelzusatzstoffe


vorherige Änderung

In der Europäischen Union zugelassene Futtermittel-Zusatzstoffe sind im Gemeinschaftsregister der Futtermittel-Zusatzstoffe nach der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 *) aufgeführt.



In der Europäischen Union zugelassene Futtermittelzusatzstoffe sind im Gemeinschaftsregister der Futtermittelzusatzstoffe nach der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 *) aufgeführt.

(Textabschnitt unverändert)

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*) Amtlicher Hinweis: http://ec.europa.eu/food/food/animalnutrition/feedadditives/registeradditives_en.htm






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