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§ 7 - Anlageverordnung (AnlV)

V. v. 20.12.2001 BGBl. I S. 3913; aufgehoben durch Artikel 3 Abs. 2 Nr. 4 G. v. 01.04.2015 BGBl. I S. 434
Geltung ab 01.01.2002; FNA: 7631-1-28 Versicherungsaufsichtsrecht
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§ 7 Inkrafttreten



Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2002 in Kraft.



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Frühere Fassungen von § 7 AnlV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.07.2010Artikel 1 Dritte Verordnung zur Änderung der Anlageverordnung
vom 29.06.2010 BGBl. I S. 841
aktuell vorher 01.01.2008Artikel 1 Zweite Verordnung zur Änderung der Anlageverordnung
vom 21.12.2007 BGBl. I S. 3278
aktuellvor 01.01.2008früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.