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Zitierungen von § 33 Einführungsgesetz zum Gerichtsverfassungsgesetz

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 33 EGGVG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EGGVG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 34 EGGVG (vom 05.09.2017)
... Sind Gefangene von Maßnahmen nach § 33 betroffen, so gelten für sie, von der ersten sie betreffenden Maßnahme an, solange sie ... ist auf Antrag des Gefangenen oder seines Verteidigers nach Ende der Maßnahmen nach § 33 zu wiederholen, auch wenn die Voraussetzungen des § 118 Abs. 3 der Strafprozeßordnung ...
§ 34a EGGVG (vom 05.09.2017)
... Feststellung, die rechtliche Betreuung des Gefangenen, soweit dafür infolge der nach § 33 getroffenen Maßnahmen ein Bedürfnis besteht; die Kontaktperson kann insbesondere durch ...
§ 37 EGGVG
... Über die Rechtmäßigkeit einzelner Maßnahmen nach § 33 entscheidet auf Antrag ein Strafsenat des Oberlandesgerichts, in dessen Bezirk die Landesregierung ...
§ 38 EGGVG
... Vorschriften der §§ 31 bis 37 gelten entsprechend, wenn eine Maßregel der Besserung und Sicherung vollzogen wird ...
§ 38a EGGVG (vom 25.04.2006)
... Die §§ 31 bis 38 finden entsprechende Anwendung, wenn gegen einen Gefangenen ein Strafverfahren wegen des ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Erstes Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz
G. v. 19.04.2006 BGBl. I S. 866; zuletzt geändert durch Artikel 4 Abs. 13 G. v. 11.08.2009 BGBl. I S. 2713
Artikel 14 1. BMJBBG Änderung des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz
... § 38a eingefügt: „§ 38a (1) Die §§ 31 bis 38 finden entsprechende Anwendung, wenn gegen einen Gefangenen ein Strafverfahren wegen des ...

Zweites Gesetz zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Strafverfahren und zur Änderung des Schöffenrechts
G. v. 27.08.2017 BGBl. I S. 3295
Artikel 2 2. VerfRBÄndG Änderung des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz
... und schriftlichen Verkehrs mit dem Verteidiger erstreckt werden." 2. Dem § 33 werden die folgenden Sätze angefügt: „Die Maßnahmen sind zu ...
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Gesetz zur Änderung des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz
G. v. 30.09.1977 BGBl. I S. 1877; aufgehoben durch Artikel 16 G. v. 19.04.2006 BGBl. I S. 866
Artikel 2 EGGVGÄndG Übergangsregelung
... Die §§ 31 bis 38 des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz finden entsprechende Anwendung, ...
Artikel 3 EGGVGÄndG Überleitungsregelung
... beim Inkrafttreten dieses Gesetzes in § 33 des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz bezeichnete Maßnahmen auf einer ...