§ 4 - Verordnung über barrierefreie Dokumente in der Bundesverwaltung (VBD)

V. v. 17.07.2002 BGBl. I S. 2652; zuletzt geändert durch Artikel 3 V. v. 25.11.2016 BGBl. I S. 2659
Geltung ab 24.07.2002; FNA: 860-9-2-2 Sozialgesetzbuch
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§ 4 Bekanntgabe



Die Dokumente sollen den Berechtigten, soweit möglich, gleichzeitig mit der Bekanntgabe auch in der für sie wahrnehmbaren Form zugänglich gemacht werden.



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