Änderung § 131j WPO vom 01.04.2012

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§§ 131i und 131j WPO a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.04.2012 geltenden Fassung
§ 131j WPO n.F. (neue Fassung)
in der am 01.04.2012 geltenden Fassung
durch Artikel 21 G. v. 06.12.2011 BGBl. I S. 2515
 

(Text alte Fassung)

§§ 131i und 131j (aufgehoben)


(Text neue Fassung)

§ 131j (aufgehoben)


 



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