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Zitierungen von § 40a WPO

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 40a WPO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in WPO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Ermächtigungsgrundlage gemäß Zitiergebot

Sonstige
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG)
G. v. 25.05.2009 BGBl. I S. 1102
 
Zitat in folgenden Normen

Einführungsgesetz zum Handelsgesetzbuch
G. v. 10.05.1897 RGBl. S. 437; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 11.04.2024 BGBl. 2024 I Nr. 120
Artikel 25 EGHGB (vom 01.07.2021)
... dass der Prüfungsverband über einen Auszug hinsichtlich seiner Eintragung nach § 40a der Wirtschaftsprüferordnung verfügen muss. § 319 Absatz 2 und 3 des Handelsgesetzbuchs ist auf die ...
Artikel 78 EGHGB (vom 17.06.2016)
... Fassung, solange der Registerauszug über die Eintragung nach § 40 Absatz 3 oder § 40a Absatz 1 Satz 3 der Wirtschaftsprüferordnung noch nicht erteilt worden ...

Genossenschaftsgesetz (GenG)
neugefasst durch B. v. 16.10.2006 BGBl. I S. 2230; zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 11.04.2024 BGBl. 2024 I Nr. 120
§ 56 GenG Ruhen des Prüfungsrechts des Verbandes (vom 17.06.2016)
... zu unterziehen hat, ruht, wenn der Verband nicht mehr gemäß § 40a Absatz 1 Satz 1 der Wirtschaftsprüferordnung im Register eingetragen ist. (2) ...
§ 63f GenG Prüfer für Qualitätskontrolle (vom 17.06.2016)
... Wirtschaftsprüferordnung registriert ist; 3. der Prüfungsverband nach § 40a Absatz 1 Satz 1 der Wirtschaftsprüferordnung eingetragen ist. Wird einem ...
§ 63g GenG Durchführung der Qualitätskontrolle (vom 17.06.2016)
... wegen fehlender Durchführung der Qualitätskontrolle aus dem Register nach § 40a der Wirtschaftsprüferordnung gelöscht werden ...

Handelsgesetzbuch (HGB)
G. v. 10.05.1897 RGBl. S. 219; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 11.04.2024 BGBl. 2024 I Nr. 120
§ 340k HGB (vom 01.07.2021)
... dass der Prüfungsverband über einen Auszug hinsichtlich seiner Eintragung nach § 40a der Wirtschaftsprüferordnung verfügen muss, bei erstmaliger Durchführung einer Prüfung nach Absatz 1 Satz 1 ... Anwendung, dass die Prüfungsstelle über einen Auszug hinsichtlich ihrer Eintragung nach § 40a der Wirtschaftsprüferordnung verfügen muss, bei erstmaliger Durchführung einer Prüfung nach Absatz 1 Satz 1 ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Abschlussprüferaufsichtsreformgesetz (APAReG)
G. v. 31.03.2016 BGBl. I S. 518
Artikel 1 APAReG Änderung der Wirtschaftsprüferordnung
... 38 Nummer 1 Buchstabe h oder Nummer 2 Buchstabe f zur Verfügung." 26. § 40a wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:  ... § 63g Absatz 2 Satz 1 des Genossenschaftsgesetzes verfügen, von Amts wegen nach § 40a Absatz 1 Satz 1 in das Register eingetragen. Die Anzeigepflicht nach § 57a Absatz 1 Satz 2 ...
Artikel 4 APAReG Änderung des Handelsgesetzbuchs
... dass der Prüfungsverband über einen Auszug hinsichtlich seiner Eintragung nach § 40a der Wirtschaftsprüferordnung verfügen muss, bei erstmaliger Durchführung einer ... dass die Prüfungsstelle über einen Auszug hinsichtlich ihrer Eintragung nach § 40a der Wirtschaftsprüferordnung verfügen muss, bei erstmaliger Durchführung einer ...
Artikel 5 APAReG Änderung des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch
... dass der Prüfungsverband über einen Auszug hinsichtlich seiner Eintragung nach § 40a oder § 40a Absatz 1 Satz 3 der Wirtschaftsprüferordnung verfügen muss." ... über einen Auszug hinsichtlich seiner Eintragung nach § 40a oder § 40a Absatz 1 Satz 3 der Wirtschaftsprüferordnung verfügen muss." 2. ...
Artikel 7 APAReG Änderung des Genossenschaftsgesetzes
... zu unterziehen hat, ruht, wenn der Verband nicht mehr gemäß § 40a Absatz 1 Satz 1 der Wirtschaftsprüferordnung im Register eingetragen ist." 4. ... an der Qualitätskontrolle verfügt" durch die Wörter „nach § 40a Absatz 1 Satz 1 der Wirtschaftsprüferordnung eingetragen ist" ersetzt. b) In ... wegen fehlender Durchführung der Qualitätskontrolle aus dem Register nach § 40a der Wirtschaftsprüferordnung gelöscht werden soll." 9. § 63h wird ...

Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG)
G. v. 25.05.2009 BGBl. I S. 1102
Artikel 12 BilMoG Änderung der Wirtschaftsprüferordnung
... Prüfungsverbände und Prüfungsstellen der Sparkassen- und Giroverbände § 40a ". b) Die Angabe zu § 133a wird wie folgt gefasst:  ... Wirtschaftsraum" eingefügt. 4. Nach § 40 wird folgender § 40a eingefügt: „§ 40a Register für genossenschaftliche ... 4. Nach § 40 wird folgender § 40a eingefügt: „§ 40a Register für genossenschaftliche Prüfungsverbände und Prüfungsstellen der ...