Zitate in ÄnderungsvorschriftenAbschlussprüferaufsichtsreformgesetz (APAReG)
G. v. 31.03.2016 BGBl. I S. 518
Artikel 1 APAReG Änderung der Wirtschaftsprüferordnung ... 1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert: a) Die Angabe zu § 15 wird wie folgt gefasst: „Bestellungsbehörde § 15". ... Die Angabe zu § 15 wird wie folgt gefasst: „Bestellungsbehörde § 15 ". b) Die Angabe zu § 44b wird wie folgt gefasst: ... schriftliche und mündliche Prüfung im Wirtschaftsrecht." 9. § 15 wird wie folgt geändert: a) In der Überschrift werden die Wörter ...
Gesetz zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie im Gewerberecht und in weiteren Rechtsvorschriften
G. v. 17.07.2009 BGBl. I S. 2091
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