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Zitierungen von § 51b WPO

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 51b WPO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in WPO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 55b WPO Internes Qualitätssicherungssystem (vom 01.07.2021)
... angeleitet und kontrolliert werden, 5. die Führung von Prüfungsakten nach § 51b Absatz 5 , 6. organisatorische und administrative Vorkehrungen für den Umgang mit ...
§ 56 WPO Anwendung der Vorschriften über die Rechte und Pflichten der Wirtschaftsprüfer auf Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (vom 17.06.2016)
... Die §§ 43, 43a Absatz 2 und 3, §§ 44b, 49 bis 53, 54a und 55 bis 55c gelten sinngemäß für ...
 
Ermächtigungsgrundlage gemäß Zitiergebot

Sonstige
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG)
G. v. 25.05.2009 BGBl. I S. 1102
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Abschlussprüferaufsichtsreformgesetz (APAReG)
G. v. 31.03.2016 BGBl. I S. 518
Artikel 1 APAReG Änderung der Wirtschaftsprüferordnung
... Berufsausübung § 44b". c) Nach der Angabe zu § 51b wird folgende Angabe eingefügt: „Auftragsdatei § 51c".  ... durch das Wort „Berufsangehörigen" ersetzt. 33. § 51b wird wie folgt gefasst: „§ 51b Handakten (1) ... ersetzt. 33. § 51b wird wie folgt gefasst: „§ 51b Handakten (1) Berufsangehörige müssen durch Anlegung von Handakten ein ... Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen bleiben unberührt." 34. Nach § 51b wird folgender § 51c eingefügt: „§ 51c Auftragsdatei  ... und kontrolliert werden, 5. die Führung von Prüfungsakten nach § 51b Absatz 5, 6. organisatorische und administrative Vorkehrungen für den Umgang mit ... 1 werden die Wörter „§ 43, § 43a Abs. 3 und 4, § 44b, §§ 49 bis 53, § 54a, §§ 55a und 55b" durch die Wörter „Die §§ ... durch die Wörter „Die §§ 43, 43a Absatz 2 und 3, §§ 44b, 49 bis 53, 54a und 55 bis 55c" ersetzt. 41. § 57 wird wie folgt ...

Berufsaufsichtsreformgesetz (BARefG)
G. v. 03.09.2007 BGBl. I S. 2178
Artikel 1 BARefG Änderung der Wirtschaftsprüferordnung
... die Gestaltung des Siegels und die Führung des Siegels." 25. In § 51b Abs. 2 Satz 1 wird das Wort „sieben" durch das Wort „zehn" ersetzt.  ...

Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG)
G. v. 25.05.2009 BGBl. I S. 1102
Artikel 12 BilMoG Änderung der Wirtschaftsprüferordnung
... keine wichtige Führungstätigkeit ausüben." 6. § 51b wird wie folgt geändert: a) Dem Absatz 4 wird folgender Satz angefügt: ...

Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz (FISG)
G. v. 03.06.2021 BGBl. I S. 1534
Artikel 21 FISG Änderung der Wirtschaftsprüferordnung
... die Mehrheit haben,". 5. § 51b Absatz 5 wird wie folgt geändert: a) In Satz 1 werden die Wörter „der ...