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Zitierungen von § 53 WPO

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 53 WPO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in WPO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 56 WPO Anwendung der Vorschriften über die Rechte und Pflichten der Wirtschaftsprüfer auf Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (vom 17.06.2016)
... Die §§ 43, 43a Absatz 2 und 3, §§ 44b, 49 bis 53 , 54a und 55 bis 55c gelten sinngemäß für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Abschlussprüferaufsichtsreformgesetz (APAReG)
G. v. 31.03.2016 BGBl. I S. 518
Artikel 1 APAReG Änderung der Wirtschaftsprüferordnung
... werden die Wörter „§ 43, § 43a Abs. 3 und 4, § 44b, §§ 49 bis 53 , § 54a, §§ 55a und 55b" durch die Wörter „Die §§ 43, 43a ... durch die Wörter „Die §§ 43, 43a Absatz 2 und 3, §§ 44b, 49 bis 53 , 54a und 55 bis 55c" ersetzt. 41. § 57 wird wie folgt geändert:  ...

Berufsaufsichtsreformgesetz (BARefG)
G. v. 03.09.2007 BGBl. I S. 2178
Artikel 1 BARefG Änderung der Wirtschaftsprüferordnung
...  Werbung ist zulässig, es sei denn, sie ist unlauter." 27. § 53 wird wie folgt gefasst: „§ 53 Wechsel des Auftraggebers  ... sie ist unlauter." 27. § 53 wird wie folgt gefasst: „§ 53 Wechsel des Auftraggebers Berufsangehörige dürfen keine widerstreitenden ...

Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz (MoPeG)
G. v. 10.08.2021 BGBl. I S. 3436; zuletzt geändert durch Artikel 34 Abs. 4 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
Artikel 77 MoPeG Änderung der Wirtschaftsprüferordnung (vom 30.12.2023)
... die Wörter „rechtsfähigen Personengesellschaft" ersetzt. 6. In § 53 wird das Wort „Personengesellschaft" durch die Wörter „rechtsfähige ...
 
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