interne Verweise
Zitate in ÄnderungsvorschriftenAbschlussprüferaufsichtsreformgesetz (APAReG)
G. v. 31.03.2016 BGBl. I S. 518
Artikel 1 APAReG Änderung der Wirtschaftsprüferordnung ... h) Die Angabe zu § 63a wird gestrichen. i) Die Angabe zu § 65 wird wie folgt gefasst: „Unterrichtung der Staatsanwaltschaft § ... § 65 wird wie folgt gefasst: „Unterrichtung der Staatsanwaltschaft § 65 ". j) Die Angabe zu § 66 wird wie folgt gefasst: ... geführtes berufsaufsichtliches Verfahren unterrichten." 58. Die §§ 65 bis 66b werden wie folgt gefasst: „§ 65 Unterrichtung der ... 58. Die §§ 65 bis 66b werden wie folgt gefasst: „§ 65 Unterrichtung der Staatsanwaltschaft (1) Erhalten die Wirtschaftsprüferkammer ... 2 den Vorschriften dieses Gesetzes, insbesondere denjenigen der Berufsaufsicht (§§ 61a bis 71) und der Berufsgerichtsbarkeit (§§ 71a bis 127). Hinsichtlich der Inspektionen ... der Qualitätskontrolle (§§ 57a bis 57g), der Berufsaufsicht (§§ 61a bis 71) sowie der Berufsgerichtsbarkeit (§§ 71a bis 127)." bb) In den ...
Berufsaufsichtsreformgesetz (BARefG)
G. v. 03.09.2007 BGBl. I S. 2178
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