Zitierungen von § 131 WPO

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 131 WPO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in WPO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 38 WPO Eintragung (vom 01.01.2024)
... Angabe des Datums; 4. EU- und EWR-Abschlussprüfungsgesellschaften gemäß § 131 ; die Nummern 2 und 3 gelten entsprechend mit der Maßgabe, dass nur EU- und ...
§ 39 WPO Löschung (vom 17.06.2016)
... vorliegt; 4. EU- und EWR-Abschlussprüfungsgesellschaften gemäß § 131 , wenn a) die Zulassung der Prüfungsgesellschaft in dem Herkunftsmitgliedstaat ...
§ 131a WPO Registrierungsverfahren (vom 17.06.2016)
... und EWR-Abschlussprüfungsgesellschaften, die nach § 131 tätig werden wollen, haben der Wirtschaftsprüferkammer zum Zwecke ihrer Registrierung ...
§ 131b WPO Überwachung der EU- und EWR-Abschlussprüfungsgesellschaften (vom 17.06.2016)
... EU- und EWR-Abschlussprüfungsgesellschaften im Hinblick auf ihre Tätigkeiten nach § 131 Satz 1 und 2 den Vorschriften dieses Gesetzes, insbesondere denjenigen der Berufsaufsicht ...
§ 141 WPO Inkrafttreten
... Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft. (2) Die §§ 14, 48, 54, 131 Abs. 4 treten am Tage der Verkündung in ...
 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitat in folgenden Normen

Einführungsgesetz zum Handelsgesetzbuch
G. v. 10.05.1897 RGBl. S. 437; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 11.04.2024 BGBl. 2024 I Nr. 120
Artikel 26 EGHGB
... nach § 319 Abs. 1 Satz 2 des Handelsgesetzbuchs kann auch eine nach § 131b Abs. 2 der Wirtschaftsprüferordnung bestellte Person sein. Für die ...
 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitate in Änderungsvorschriften

Abschlussprüferaufsichtsreformgesetz (APAReG)
G. v. 31.03.2016 BGBl. I S. 518
Artikel 1 APAReG Änderung der Wirtschaftsprüferordnung
...  Prüfungstätigkeit von EU- und EWR-Abschlussprüfungsgesellschaften § 131 Registrierungsverfahren § 131a Überwachung der EU- und ... „4. EU- und EWR-Abschlussprüfungsgesellschaften gemäß § 131 ; die Nummern 2 und 3 gelten entsprechend mit der Maßgabe, dass nur EU- und ... „4. EU- und EWR-Abschlussprüfungsgesellschaften gemäß § 131 , wenn a) die Zulassung der Prüfungsgesellschaft in dem Herkunftsmitgliedstaat ... „Achter Teil EU- und EWR-Abschlussprüfungsgesellschaften § 131 Prüfungstätigkeit von EU- und EWR-Abschlussprüfungsgesellschaften Eine ... EU- und EWR-Abschlussprüfungsgesellschaften, die nach § 131 tätig werden wollen, haben der Wirtschaftsprüferkammer zum Zwecke ihrer Registrierung ... EU- und EWR-Abschlussprüfungsgesellschaften im Hinblick auf ihre Tätigkeiten nach § 131 Satz 1 und 2 den Vorschriften dieses Gesetzes, insbesondere denjenigen der Berufsaufsicht ...
Artikel 10 APAReG Änderung der Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften
... 2013 (BGBl. I S. 2386) geändert worden ist, werden die Wörter „oder nach § 131b Abs. 2 oder § 131f Abs. 2 der Wirtschaftsprüferordnung vorläufig bestellt" ...

Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz (FISG)
G. v. 03.06.2021 BGBl. I S. 1534
Artikel 21 FISG Änderung der Wirtschaftsprüferordnung
... 43 Absatz 3 Satz 3 und 4" ersetzt. b) Satz 3 wird aufgehoben. 18. In § 131 Satz 1 werden die Wörter „§ 319a Absatz 1 Satz 4 und Absatz 2 Satz 2 des ...
 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitate in aufgehobenen Titeln

Wirtschaftsprüfer-Berufshaftpflichtversicherungsverordnung (WPBHV)
V. v. 18.12.1998 BGBl. I S. 3820; aufgehoben durch Artikel 5 G. v. 03.09.2007 BGBl. I S. 2178
§ 10 WPBHV Inkrafttreten, Außerkrafttreten
... der Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer und der nach § 131b Abs. 2, § 131f Abs. 2 der Wirtschaftsprüferordnung vorläufig bestellten Personen ...


Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Updates | Web-Widget | RSS-Feed